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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 137/1996 vom 20.03.1996
Sicherheitsinspektion und Klischeeänderung bei Freistemplern
Ende November 1995 teilte die Deutsche Post AG in Form eines Musterschreibens ihren Kunden mit, daß sie die Kosten für die durchzuführende Sicherheitsinspektion bei Freistempelmaschinen ab dem 01.03.1996 zu tragen hätten. Begründet wurde diese Forderung mit geänderten Benutzungsbedingungen. Darüber hinaus wurden die Freistempelmaschineninhaber gebeten, die Stempelbildklischees bis spätestens zum 31.12.1995 geänderten Richtlinien anzupassen.
Gegen diese beiden Änderungen haben sowohl zahlreiche Kunden als auch die kommunalen Spitzenverbände protestiert.
Zwischenzeitlich hat die Beschlußkammer 2 (Postwesen) zur Klischeeänderung entschieden, daß die Frist für die zusätzliche Umrüstung bei Freistempelmaschinen unverhältnismäßig kurz bemessen gewesen sei. Die Kosten, die durch die zusätzliche Umrüstung der Werteklischees entstanden seien, könnten nicht den Kunden angelastet werden. Aufgrund der Entscheidung der Beschlußkammer, die sich ausschließlich auf die Klischeeänderung bezog, beschloß die Deutsche Post AG kurzfristig, auch von ihrer Forderung, die Kosten für die Sicherheitsinspektionen auf ihre Kunden zu übertragen, Abstand zu nehmen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben in einem gemeinsamen Gespräch mit der Deutschen Post AG u.a. auch diese beiden Themen besprochen. Danach sollen die Sicherheitsinspektionen zukünftig zumindest kurz- und mittelfristig kostenfrei für die Kunden durchgeführt werden. Bezüglich der Klischeeumrüstung ist allerdings daran gedacht, diese für den 01.01.1997 zu fordern. Dies gilt allerdings nur für sog. Altmaschinen, die ab Werk noch keine Kennung haben. Hierbei handelt es sich um Freistempelmaschinen, die vor 1982 gebaut worden. Die Kosten für diese Umrüstung beläuft sich auf 300 bis 500 DM. Soweit Kunden bereits eine Klischeeumrüstung vorgenommen haben, ist daran gedacht, ihnen die Zinsen (8 %), die ihnen durch die vorzeitige Umrüstung entstanden sind, bis zum 01.01.1997 zu erstatten.
Da die o.e. Entscheidung der Beschlußkammer 2 allerdings unterschiedlich ausgelegt wird und die Ankündigung der Deutschen Post AG bereits zu erneuten Protestschreiben führte, ist z.Zt. noch nicht absehbar, ob diese Absicht tatsächlich zum 01.01.1997 umgesetzt werden wird.
Az.: III/2 760-08