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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 566/1999 vom 20.08.1999
Sicherung des Kurbeitrags
Zur Finanzierung moderner Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen ist aus Sicht der Kommunen und der Kurunternehmen auch zukünftig die "Kurtaxe" unabdingbar. Dies haben der Nordrhein-Westfälische Heilbäderverband und der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund Ende Juli 1999 in nachstehender gemeinsamer Erklärung zur Sicherung zukunftsgerichteter Angebote in den Heilbädern und Kurorten verdeutlicht.
"In Nordrhein-Westfalen gibt es 9 Moor- und Mineralheilbäder, 3 heilklimatische Kurorte, 10 Kneippheilbäder und -kurorte, 19 Luftkurorte, damit ingesamt 41 Heilbäder und Kurorte. Die Kurunternehmen sind größtenteils - soweit sie medizinische Leistungen im Rahmen von ambulanten Badekuren anbieten und über die entsprechende Infrastruktur verfügen - im Nordrhein-Westfälischen Heilbäderverband organisiert. Die Standortgemeinden sind als kreisangehörige Kommunen im Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund Mitglied.
Der Bund hat u.a. mit dem Gesetz für mehr Wachstum und Beschäftigung tiefgreifende strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen mit Wirkung zum 01.01.1997 in Gang gesetzt. Diese Veränderungen betrafen auch den Kur- und Reha-Bereich. Die Auslastung der Einrichtungen ging um 50 - 60 % gegenüber dem Zeitraum vor der Gesundheitsreform zurück.
Bedingt durch die immer knapper werdenen Ressourcen und das stringente Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven prüfen die Rentenversicherungsträger und Krankenkassen, in welchem Umfang sie sich bei der Durchführung und Finanzierung von Kur- und Reha-Maßnahmen noch am kurörtlichen Geschehen finanziell beteiligen. Die Kurtaxe ist damit in nicht unerheblichem Umfang in Frage gestellt.
Die Einrichtungen der Heilbäder und Kurorte sind - insbesondere nach dem Kriege - auch als Mittel der Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik errichtet worden und nicht nur, um im Gesundheitswesen im Gegensatz zu anderen Ländern bestimmte Bereiche kostengünstiger gestalten und die Bevölkerung optimal versorgen zu können. Wichtiges Anliegen war es, Infrastrukturen zu schaffen, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Gebieten, und natürlich auch Arbeitsplätze anzubieten bzw. zu sichern. Inzwischen ist die in diesen Orten im Heilbäderwesen einschließlich des Fremdenverkehrs erwirtschaftete Wertschöpfung für die Wirtschaftskraft des Landes NRW von enormer Bedeutung.
Ein wesentlicher Teil der kurörtlichen Einrichtungen wurde und wird mit Hilfe der Kurtaxe finanziert. Sie dient nach § 11 Kommunalabgabengesetz NW der Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken im Kurgebiet bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen bzw. zur Finanzierung kurbezogener Veranstaltungen. In der Regel deckt der Kurbeitrag jedoch allenfalls die Hälfte der entsprechenden Aufwendungen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß die absolute Höhe des zu zahlenden Kurbeitrags fast stabil geblieben ist, die Kaufkraft sich aber in den letzten 25 Jahren erheblich erhöht hat.
Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger nicht nachvollziehbar, sich teilweise aus dieser Finanzierungsform zurückziehen. Dies hätte zur Folge, daß die Umsätze, die sowieso schon aufgrund der geringeren Auslastung der Einrichtungen um ebenfalls 40 - 50 % rückläufig sind, weiter sinken. Es sind deshalb dringend ergänzende alternative Finanzierungsformen zu suchen. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit der Steuerhaushalt zusätzlich belastet werden kann. Mit dem Ziel einer höheren Abgabengerechtigkeit zu überdenken sind ferner satzungsrechtliche Befreiungsmöglichkeiten, z.B. für die kurzzeitige Inanspruchnahme kurörtlicher Leistungen. Ein weiteres Absinken des Kurbeitrag-Aufkommens zu vermeiden, ist jedenfalls ein Gebot der Stunde.
Daneben müssen in den Heilbädern und Kurorten alle Chancen genutzt werden, die Gestaltungs- und Erhebungsform des Kurbeitrags im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu optimieren. Anknüpfend an Vorschläge einer schleswig-holsteinischen Expertenrunde sind deshalb die in den Kurunternehmen und Kommunen Verantwortlichen aufgerufen, u.a. folgende Möglichkeiten zur Sicherung des Kurbeitrags zu untersuchen:
Erhöhung der Akzeptanz durch Erläuterung der mit der Kurkarte verbundenen Vorteile
Erhöhung der Attraktivität des Kurbeitrags durch Einbeziehung zusätzlicher (Dienst-Leistungen
Einführung von elektronischen Cards, z.B. in der Form von Service- oder Gästekarten als attraktivitätssteigernde Angebotspakete
Einbeziehung des Kurbeitrags in den Vermietungspreis bzw. verstärkte Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Einziehung der Kurtaxe durch den Vermieter
Gegenseitige Anerkennung von Kurkarten zwischen den Kurorten und Heilbädern."
Az.: III 470-02