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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 812/2004 vom 12.10.2004
Sicherung von Gewährleistungsansprüchen durch Bürgschaft
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die den Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausschließlich eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen, ist nicht nach § 9 AGBG unwirksam.
Wird der Auftragnehmer in einer solchen Klausel verpflichtet, die Bürgschaft gem. "Muster des Auftraggebers" zu stellen, ist damit in Anlehnung an § 17 Nr. 4 Satz 2 VOB/B zum Ausdruck gebracht, dass die Bürgschaft nach Vorschrift des Auftraggebers auszustellen ist. Der Auftraggeber wird nicht berechtigt, die Sicherungsabrede durch das Muster zu ändern.
BGH-Urteil v. 26.02.2004 - VII ZR 247/02 -.
Az.: II/1 608-00