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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 698/1998 vom 05.12.1998
Sitzung der Ausschüsse für Verkehr und Strukturpolitik sowie Landesplanung
Auf Einladung der Stadt Ratingen fanden am 27.10.1998 in den Räumen des Rheinischen Industriemuseums Cromford die 77. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik und die 68. Sitzung des Ausschusses für Landesplanung als gemeinsame Tagung statt. Im Anschluß an ein Grußwort von Stadtdirektor Fischer, mit dem er die einladende Stadt Ratingen vorstellte, wurde der bisherige Vorsitzende des Landesplanungsausschusses Erster und Technischer Beigeordneter a.D. Hans-Peter Wronka, Erftstadt, durch den amtierenden Vorsitzenden Dr. Janning, Rheine, mit einer ausführlichen Laudatio verabschiedet. Herr Wronka hat 1972 seine Verbandstätigkeit mit der Mitgliedschaft im Ausschuß für Landesplanung begonnen, war seit 1979 Vorsitzender der NWStGB-Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Baubeamten im Regierungsbezirk Köln, seit 1986 Vorsitzender des Ausschusses für Landesplanung des NWStGB und seit 1994 Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Seine Handschrift in der Verbandsarbeit von DStGB und NWStGB insbesondere auf den Sektoren Städtebau und Stadtentwicklung, Bauvertragsrecht, Städtebauförderung und Stadtsanierung, Wirtschaft, Strukturpolitik und Telekommunikation, Verkehr und Landesplanung wurden von Herrn Dr. Janning besonders hervorgehoben.
Schwerpunkte der inhaltlichen Beratungen der Ausschüsse bildeten zunächst Möglichkeiten der bürgerorientierten Verkehrsplanung im Rahmen einer integrierten Entwicklungsplanung.
Hierzu refererierte Professor Dr. Robert Schnüll, Leiter des Instituts für Verkehrswissenschaft, Straßenwesen und Städtebau an der Universität Hannover. Als Grundsätze einer offenen Verkehrsplanung mit moderierten Arbeitskreisen stellte er die intensive Beteiligung der politischen Entscheidungsträger, betroffener Bürgergruppen und der Träger öffentlicher Belange bei der Erstellung von Verkehrsentwicklungsplänen und Straßenraumentwürfen heraus. Wesentliche Aufgabe sei die laufende Überprüfung der Umsetzungsmöglichkeiten sowie die möglichst frühe Herbeiführung von Teilentscheidungen. Je nach Planungsfall könne es sich empfehlen, eine kompetente fachliche Beratung und Moderation einzubeziehen. Stadt- und umweltverträgliche Verkehrsentwicklungsplanung sowie ganzheitliche Straßenraumentwürfe würden angesichts ihres notwendigen integrativen Ansatzes und ihrer Zielorientierung zunehmend auch eine politische Aufgabe. Verkehrsplaner seien im Rahmen derartiger Planungsprozesse nicht nur Bearbeiter einer technischen Spezialaufgabe, sondern zunehmend Planungsmoderatoren. Insbesondere gehe es um die Einbeziehung der Belange von Raumordnung und Verkehr, Siedlungsform und Städtebau, Naturhaushalt und Landschaft, Wirtschaftlichkeit und Realisierung.
Im Anschluß an einen Überblick von Referent Thomas, Geschäftsstelle, über Möglichkeiten der Finanzierung von ÖPNV-Vorhaltekosten erörterte der Ausschuß aktuelle straßenverkehrspolitische Fragestellungen. Insbesondere nahm er die Einschätzung des Teilberichts der Enquête-Kommission "Zukunft der Mobilität" zur integrierten Gesamtverkehrsplanung in NRW durch Beigeordneten Giesen, Geschäftsstelle, zur Kenntnis. Danach unterstützt der Verband das Ziel einer stärkeren Vernetzung aller Verkehrsmittel und Verkehrsträger, der Planungsebenen sowie der verkehrsbezogenen Maßnahmen und sieht die Notwendigkeit der Verknüpfung mit der Raum-, Wirtschafts- und sozialen Umweltplanung. Nicht nachzuvollziehen seien allerdings die Überlegungen für ein zusätzliches Mobilitätsgesetz insbesondere zur Aufstellung weiterer Standards oder zur Integration von Verkehrsplanungsgrundsätzen in das Landesplanungs- und Umweltrecht. Die von der Enqête-Kommission angemahnte Festschreibung des Gegenstromprinzips könne im Rahmen der anstehenden Novelle zum Landesplanungsgesetz erfolgen; im übrigen greife das Landesentwicklungsprogramm die Integrationsaspekte bereits in ausreichendem Maße auf. Konsequent sei zwar die von der Enquête-Kommission vorgeschlagene Bildung kommunal verfaßter Regionalverbände und die Einrichtung von Verkehrsbeiräten auf Landes- und regionaler Ebene. Bislang habe aber der Verband seine Auffassung deutlich gemacht, daß die Schaffung zusätzlicher Instanzen insbesondere auf der Mittelebene strikt abzulehnen sei. Aus Sicht der Geschäftsstelle komme es zukünftig vor allem darauf an, verkehrsrelevante Planungen und Maßnahmen soweit wie möglich dezentral zu entwickeln, zu entscheiden und umzusetzen und die Abstimmungsprozesse der beteiligten Planungsebenen stärker nach dem Gegenstromprinzip zu organisieren. Vor allem müsse Leitbildern und Entwicklungsvorstellungen übergeordneter Planungsebenen der Vorrang eingeräumt werden vor zentralplanerischen Detailvorgaben.
Referent Thomas, Geschäftsstelle, sowie Beigeordneter Dr. Janning, Rheine, berichteten sodann über mögliche kommunale Merkposten für eine Novellierung des Landesplanungsrechts. Die Novellierung des Landesplanungsgesetzes dürfe nicht zu einer weiteren Durchregulierung von oben nach unten führen, sondern müsse den Gemeinden verstärkt Entwicklungsoptionen verschaffen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe könne die Regionalplanung durchaus verstärkt koordinierende und moderierende Aufgaben übernehmen. Der Verband habe sich bisher gegen eine Auffassung der Regionalplanung als Detailplanung für die kommunale Ebene ausgesprochen. Dieser Punkt müsse weiter konkretisiert werden, und zwar vor allem im Hinblick auf die Siedlungsraumdarstellungen in den Gebietsentwicklungsplänen, da diese in entscheidender Weise den Aktionsraum für die kommunale Planungshoheit bestimmten. Vor allem müsse man sich gegen eine punktgenaue Abschätzung des Siedlungsbedarfs durch die Landes- und Regionalplanung wenden. In der Diskussion der Ausschüsse wurde deutlich, daß die Zusammenhänge zwischen Gebietsentwicklungsplanung und Freiraumschutz auf der einen Seite und das Interesse der Kommunen an einer bürgerorientierten Bodenbevorratung noch einer vertieften Erörterung der Ausschüsse in der kommenden Tagung bedürfen.
Zum Abschluß der gemeinsamen Tagung ging der Vertreter der Geschäftsstelle gemeinsam mit Ausschußvorsitzendem Weihe, Lage, auf die für Anfang 1999 geplanten Empfehlungen des NWStGB für die Erhaltung des kommunalen Straßennetzes sowie auf die Vorbereitungen des Verbandsseminars "Kommunale Aspekte des Straßenbaus und des Straßen(verkehrs)rechts" ein.
Die nächste gemeinsame Sitzung der Ausschüsse ist für den 16.3.1999 in Goch vorgesehen.
Az.: III n 5 / N 10