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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 687/1999 vom 05.10.1999
Sitzung der Ausschüsse für Verkehr und Strukturpolitik und für Landesplanung
Am 31.8.1999 fand in der NWStGB-Geschäftsstelle in Düsseldorf eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik und des Ausschusses für Landesplanung statt. Gemeindedirektor Korsten, Herzebrock-Clarholz, nahm als amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik die Verabschiedung des ausgeschiedenen Ausschußvorsitzenden 1. Beigeordneten Weihe, Lage, vor. Neben vielen verkehrsbezogenen Themen, insbesondere der Bahnreform mit der Neustrukturierung der damaligen Deutschen Bundesbahn sowie der darauffolgende Regionalisierung des ÖPNV, seien unter der Regie von Herrn Weihe auch die kommunale und staatliche Wirtschaftsförderung und vor allem die ständige Begleitung der Poststrukturreform einschließlich der Neuordnung des Telekommunikationswesens und der Landesinitiative Media NRW durch den Ausschuß behandelt und begleitet worden. Sodann nahm Beigeordneter Dr. Janning, Rheine, als amtierender Vorsitzender des Landesplanungsausschusses die Verabschiedung von Gemeindedirektor Korsten vor, der nach 33 Jahren als Gemeindedirektor in den Ruhestand tritt. Daran schloß sich die Ehrung zweier langjähriger Ratsmitglieder an, die nicht wieder in den Rat zurückkehren, stellvertretend für alle diejenigen aus beiden Ausschüssen, die aus einem kommunalen Amt ausscheiden. Im einzelnen ehrte Dr. Janning dabei Ratsmitglied Gisbertz, Goch, als ordentliches Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik seit 1985 und Ratsmitglied Pott, Ahaus, als ordentliches Mitglied im Ausschuß für Landesplanung seit 1990 und schon vorher als stellvertretendes Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Ahaus. Beiden galt der besondere Dank für ihre Teilnahme an fast allen Ausschußterminen und ihre Unterstützung der Gremienarbeit.
Staatssekretär Bickenbach, MWMTV NRW, referierte sodann über die Neuausrichtung der regionalen Strukturpolitik des Landes. Er stellte fest, die regionalisierte Strukturpolitik habe sich im Verlauf der vergangenen 10 Jahre bewährt. Sie solle im Zuge der Verwaltungsmodernisierung nicht aufgegeben werden. Nach Auffassung des Landes hätte es der Philosophie regionalisierter Strukturpolitik diametral entgegen gestanden, wenn die Regionalkonferenzen durch die Regionalräte ersetzt worden wären. Strukturpolitik im umfassenden Sinne verstanden, also nicht nur als Politik zur Gestaltung öffentlicher Infrastruktur, lasse sich nur im Verbund aller Akteure wie Kammern oder Gewerkschaften umsetzen. Die Letztentscheidung müsse beim zuständigen Minister liegen, der auch weiterhin dem Landtag und der Europäischen Kommission gegenüber für die sachgemäße Ausgabe der Fördermittel verantwortlich sei.
Die Landesregierung werde bald zeigen müssen, wie sie Strukturpolitik ohne massiven Einsatz öffentlicher Fördermittel betreiben wolle, da solche Mittel kaum noch zur Verfügung stünden. Moderne Wirtschaftsförderung solle nicht nur Infrastrukturen schaffen und vorhalten, sondern sehr viel gezielter Akquisition betreiben, indem sie Herausbildung regionaler Kompetenzen, beispielsweise in Form von Clustern, fördere oder sich stärker Gedanken um die Entwicklung produktionsorientierter Dienste mache. Es werde mehr darum gehen, Informationen zu beschaffen, zu vermitteln und zu moderieren.
Aus den Ausschüssen heraus wurde deutlich, daß eine Verantwortung für die Verwendung von Fördermitteln auf die regionale Ebene gezogen werden solle. Regionalfonds könnten durchaus für die Regionen Möglichkeiten schaffen, sich zu beweisen und Eigeninitiative sowie Ideen zu fördern.
Abteilungsleiter und Regionalplaner Konze, RP Düsseldorf, stellte sodann einige Thesen und gemeinsame Anliegen der regionalen und kommunalen Akteure an die Landes- und Regionalplanung vor. Er sprach sich für eine Neuorientierung der regionalen Ebene, also des Verhältnisses zwischen Bezirksplanungs- bzw. Regionlräten und der Bezirksregierung aus. Die staatliche Regionalplanungsbehörde müsse verstärkt Moderator der mit mehr Entscheidungsspielräumen ausgestatteten regionalen Akteure sein. Das derzeitige Verhältnis zwischen Flächennutzungsplan und Gebietsentwicklungsplan wurde so eingeschätzt, daß der Gestaltungsspielraum auf regionaler Ebene zunehmend durch die hohe Zieldichte im Landesentwicklungsplan sowie durch Darstellungen des Gebietsentwicklungsplans mit Aussagetiefe z.T. bis auf Gemeindeteile eingeengt werde. Die Regionalplanung dürfe nicht die Funktion kommunaler Flächennutzungsplanung übernehmen bzw. diese dominieren. Vielmehr sei es erforderlich, ein austariertes System mit klaren Verantwortlichkeiten zu schaffen, das dem im Landesplanugnsgesetz bereits ansatzweise angelegten Gegenstromprinzip Rechnung trage.
Für den ad hoc-Arbeitskreis "Telekommunikation", der kürzlich seine Arbeit beendet hat, zog Arbeitskreisvorsitzender Stadtdirektor Palmen, Kleve, Resümee. Mit Hilfe des Arbeitskreises hatte der Verband konkrete Anleitungen und Hilfestellungen für die Mitglieder des NWStGB erarbeitet. Daneben sei die Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum TKG, die Positionierung des Verbandes zur Strukturreform, eine erhebliche Mitarbeit an Vertragsmustern zu § 50 TKG sowie die Frage des Umfangs der kommunalwirtschaftlichen Betätigung im TK-Bereich ein Schwerpunkt der Arbeitskreissitzungen gewesen.
Die Geschäftsstelle gab sodann einen aktuellen Sachstandsbericht der Verwaltungsstrukturreform ab. Referent Thomas berichtete zunächst über den Diskussionsstand in bezug auf die Entschädigungsfrage bei der Verstaatlichung des Straßenwesens. Der Entwurf zum Zweiten Modernisierungsgesetz sehe für den Übergang von Vermögenswerten innerhalb der kommunalen Familie ausdrücklich Entschädigungsregelungen vor. Es sei nicht einzusehen, weshalb dies beim Übergang von der kommunalen Seite auf das Land anders geregelt werden sollte. Nach neuester Diskussionslage sei auch ein Kompromißmodell in bezug auf die Verstaatlichung denkbar, wonach die Planungsaufgaben des Straßenbaus auf das Land verlagert werden, während der operative Bereich bei den Landschaftsverbänden bzw. ihren Nachfolgeverbänden verbleiben würde.
Ergänzend ging Beigeordneter Giesen auf die NWStGB-Position zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ein, wonach der Verband sich gegen den Wohnsitz statt einer Mitgliedschaft in der kommunalen Vertretung als geplante Voraussetzung für die Wahl bzw. Berufung in den Regionalrat wendet. Entscheidend sei aus Verbandssicht, daß die Legitimation unmittelbar hergeleitet werden müsse aus der Ebene der Gemeinde, die Adressat der raumordnungsrechtlichen Regelungen zur Beteiligung an der Regionalplanung sei. Von Bedeutung sei die Effektivität der demokratischen Legitimation und damit ein bestimmtes Legitimationsniveau. Das gemeindliche Mitglied im Regionalrat müsse die Gemeinde in der Weise repräsentieren, daß die besonderen Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Tätigkeit der Selbstverwaltungskörperschaft zum Ausdruck kommen könnten.
Zeit und Ort der kommenden Ausschußsitzung werde nach der Neukonstituierung im Anschluß an die NWStGB-Mitgliederversammlung im Frühjahr 2000 bestimmt.
Az.: III/1 n-5/n-10