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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 422/1999 vom 05.07.1999
Sitzung des Finanzplanungsrates
Zur 89. Sitzung des Finanzplanungsrates am 16. Juni 1999 in Bonn erreichte uns nachfolgende Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen:
"Der Finanzplanungsrat trat am 16. Juni 1999 unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen Hans Eichel und unter Teilnahme des Mitglieds des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Hermann Remsperger zu seiner 89. Sitzung zusammen.
Der Finanzplanungsrat erörterte vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung den Haushaltsabschluß 1998, die Haushaltsentwicklung 1999 sowie die Gestaltung der Haushalte 2000 und der Finanzpläne bis 2003. Des weiteren wurden die Berichte zum Fortschritt der Haushaltssanierung in der Freien Hansestadt Bremen und dem Saarland für das Jahr 1998 beraten. Die Mitglieder des Finanzplanungsrates stellten fest:
Nach einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts 1998 um real 2,3 % dürfte der Anstieg 1999 mit gut 1½ % im Jahresdurchschnitt geringer ausfallen. Ein wichtiger Grund hierfür sind die negativen Nachwirkungen der wirtschaftlichen Krisen in Asien, Lateinamerika und Rußland auf die deutschen Exporte. Allerdings dürfte sich die Konjunkturentwicklung aufgrund der erwarteten Belebung der Inlandsnachfrage und auch wieder der Ausfuhren im weiteren Jahresverlauf 1999 merklich beschleunigen; im Jahr 2000 könnte das Wachstum dann rd. 2½ % betragen. In den neuen Ländern wird für das reale Wachstum im Unterschied zu den beiden Vorjahren mit einer wieder etwas höheren Rate als in den alten Ländern gerechnet. Dennoch erweist sich die wirtschaftliche Angleichung zwischen Ost und West langwieriger als erwartet.
Die zentrale Herausforderung bleibt der Abbau der hohen Arbeitslosigkeit. Zwar wird trotz des schwächeren Wachstums für 1999 eine weitere leichte Zunahme der Erwerbstätigkeit und Abnahme der Arbeitslosigkeit erwartet; doch belastet diese Situation die öffentlichen Haushalte nach wie vor stark.
Im Jahr 1998 wurden die Konsolidierungsanstrengungen aller Gebietskörperschaften fortgeführt und die Steuereinnahmen haben sich stabilisiert. Das Staatsdefizit belief sich auf 2,0 % des Bruttoinlandsprodukts. Die Obergrenze des Defizitkriteriums nach dem Vertrag von Maastricht wurde klar unterschritten. Das Defizit des Öffentlichen Gesamthaushalts betrug 1998 rd. 56 Mrd. DM und lag damit deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Nicht wiederholbare Sonderentwicklungen auf der Einnahmeseite haben im wesentlichen den Defizitabbau bewirkt. Der Bundesbankgewinn in Höhe von 24 Mrd. DM und hohe Privatisierungserlöse von 34 Mrd. DM haben entscheidend dazu beigetragen. Die Sonderfaktoren stehen in diesem Umfang, insbesondere ab dem Jahr 2000, nicht mehr zur Verfügung.
Das Defizit des Öffentlichen Gesamthaushalts dürfte 1999 mit rd. 73 ½ Mrd. DM über dem Wert des Vorjahres liegen. Dies ist insbesondere auf eine geringere Bundesbankgewinnablieferung zurückzuführen. Ohne gegensteuernde finanzpolitische Maßnahmen würde das Defizit im Jahr 2000 noch stärker ansteigen. In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird auch für 1999 ein Staatsdefizit in Höhe von 2 % des Bruttoinlandsprodukts erwartet. Bis zum Jahr 2003 soll das Staatsdefizit auf ½ % des Bruttoinlandsprodukts zurückgeführt werden.
Angesichts der stark angestiegenen Staatsverschuldung der Vergangenheit ist ein strikter Konsolidierungskurs unabdingbar, um die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften dauerhaft zu sichern. Dazu müssen alle Ausgaben und alle staatlichen Aufgaben auf den Prüfstand. Auch die mit der neuen Steuerschätzung im mittelfristigen Zeitraum reduzierten Einnahmeerwartungen unterstreichen die Notwendigkeit von weiteren Konsolidierungsanstrengungen, die nicht zu Lastenverschiebungen zwischen den öffentlichen Haushalten führen dürfen. Es wird ausdrücklich anerkannt, daß der Bund allein die Sanierungshilfen für die Länder Saarland und Bremen allein übernommen hat.
Solide Staatsfinanzen sind eine unverzichtbare Grundlage für neue Arbeitsplätze und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Bund, Länder und Kommunen sind sich daher einig, das jährliche Ausgabenwachstum der öffentlichen Hand im mittelfristigen Zeitraum auf maximal 2 % zu begrenzen.
Bund, Länder und Kommunen bekräftigen ihre Absicht zur dauerhaften Einhaltung der Maastricht-Kriterien als einer gesamtstaatlichen Aufgabe und darüber hinaus zum konsequenten Defizitabbau entsprechend den Zielsetzungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, nach dem ein ausgeglichener Haushalt anzustreben ist.
Im Finanzplanungsrat wurden auch die Sanierungsberichte der Freien Hansestadt Bremen und des Saarlands für 1998 erörtert. Wie in den Vorjahren haben beide Länder auch 1998 die Sanierungsauflagen erfüllt und den in der Verwaltungsvereinbarung zur Sanierung der Haushalte übernommenen Eigenbeitrag zur Sanierung erbracht. Der Ausgabenanstieg lag 1998 in beiden Ländern deutlich unter der vom Finanzplanungsrat für beide Länder verbindlich festgelegten Grenze von 2 %.
Da sich Bremen und das Saarland weiterhin noch in einer extremen Haushaltsnotlage befinden, gewährt der Bund weitere Sanierungshilfen bis 2004. Die Sanierungshilfen werden in diesem Zeitraum schrittweise zurückgeführt werden und mit dem Jahr 2004 auslaufen. Bremen und das Saarland müssen weiterhin jährlich dem Finanzplanungsrat über die Verwendung der Sanierungshilfen und ihre Sanierungsfortschritte berichten. Bund und Länder fordern Bremen und das Saarland auf, ihre strikte Konsolidierungspolitik konsequent fortzusetzen und noch zu verstärken."
Az.: IV 900-03