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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 407/2001 vom 05.07.2001
Sitzung des Finanzplanungsrates am 6. Juni 2001
Der Finanzplanungsrat trat am 6. Juni 2001 unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen Hans Eichel und unter Teilnahme des Mitglieds des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Hermann Remsperger zu seiner 93. Sitzung zusammen.
Der Finanzplanungsrat erörterte vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung den Haushaltsabschluss 2000, die Haushaltsentwicklung 2001 sowie die Gestaltung der Haushalte 2002 und der Finanzpläne bis 2005. Des Weiteren wurden die Berichte zum Fortschritt der Haushaltssanierung in der Freien Hansestadt Bremen und dem Saarland für das Jahr 2000 beraten. Die Mitglieder des Finanzplanungsrates stellten fest:
Die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung setzt sich fort. Das Wachstumstempo wird jedoch vor allem wegen der weltweiten Wachstumsabschwächung sowie der Nachwirkungen der Energieverteuerung spürbar weniger stark ausfallen als im Vorjahr. Im vergangenen Jahr wurden die wirtschaftlichen Aktivitäten durch die außerordentlich dynamische außenwirtschaftliche Entwicklung begünstigt, von der auch die Investitionstätigkeit stark profitierte. Der Außenbeitrag trug zu rund einem Prozentpunkt zum Wirtschaftswachstum bei, das sich 2000 auf real 3,0 % belief. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte 2001 real um rund 2 % und 2002 um rd. 2 ¼ % zunehmen. Das Wachstum wird im gesamten Vorausschätzungszeitraum verstärkt von der binnenwirtschaftlichen Entwicklung getragen, insbesondere von den privaten Konsumausgaben. In diesem Jahr tragen dazu nicht zuletzt die Steuerentlastungen für die privaten Haushalte bei. In der Folge könnten auch die Ausrüstungsinvestitionen zunehmen. Die Entwicklung der Bauinvestitionen bleibt aller Voraussicht nach erheblich gedämpft.
Der Arbeitsmarkt profitiert weiter von der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Beschäftigung nimmt weiter zu. Trotz des Rückgangs der Arbeitslosigkeit um rd. ½ Mio. bleibt ihr weiterer Abbau angesichts des immer noch unvertretbar hohen Niveaus zentrale Aufgabe von Wirtschafts- und Finanzpolitik. Dies gilt vor allem mit Blick auf die neuen Länder, in denen die Arbeitslosenquote noch immer mehr als doppelt so hoch ist wie in den alten Ländern. Nicht zuletzt deshalb hat der Aufbau Ost insgesamt weiterhin hohe Priorität.
Die Gesamtheit der Gebietskörperschaften konnten im Jahr 2000 ihre Ausgaben auf dem Niveau des Vorjahres halten. Damit blieb die Ausgabenentwicklung deutlich unter der vom Finanzplanungsrat empfohlenen maximalen Zuwachsrate von 2 %. Daran wird deutlich, dass die öffentlichen Haushalte aller Ebenen weiterhin konsequent auf Konsolidierung ausgerichtet sind. Der Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts belief sich im vergangenen Jahr auf - 65,9 Mrd. DM (- 33,7 Mrd. Euro). Der Staatssektor in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen schloss einschließlich der Erlöse des Bundes aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen (rd. 100 Mrd. DM bzw. 50 Mrd. Euro) mit einem Überschuss von + 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes ab. Ohne UMTS-Erlöse lag das Staatsdefizit bei - 1,0 % des Bruttoinlandsprodukts.
Im laufenden Jahr wird das gesamtstaatliche Defizit aufgrund der Einnahmenminderung durch die Steuerreform ansteigen. Das Ergebnis der jüngsten Steuerschätzung belastet die öffentlichen Haushalte zusätzlich. Dennoch dürfte wie schon vor Jahresfrist erwartet ein Staatsdefizit von 1 ½ % des Bruttoinlandsproduktes erreichbar sein. Für den Öffentlichen Gesamthaushalt wird ein Finanzierungssaldo von 73 ½ Mrd. DM (- 37 ½ Mrd. Euro) erwartet. Mittelfristig werden die Finanzierungsdefizite zurückgeführt, wobei unterschiedliche Haushaltsstrukturen trotz intensiver Konsolidierungsbemühungen zu einer sehr differenzierten Defizitentwicklung beim Bund, in den Ländern und in den Gemeinden führen. Der Bund wird seinen Konsolidierungskurs mit dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts im Jahr 2006 konsequent fortsetzen.
Bund, Länder und Kommunen sind sich einig, das jährliche Ausgabenwachstum der öffentlichen Haushalte im mittelfristigen Zeitraum auf maximal 2 % zu begrenzen. Eine Fortführung der Ausgabenbegrenzung ist unverzichtbare Grundlage für die Einhaltung der Defizitobergrenzen des Maastricht-Vertrages und für die Erreichung der Ziele des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes.
Ein strikter Konsolidierungskurs von Bund, Ländern und Gemeinden ist zudem wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Finanzpolitik, die die Belastungen zukünftiger Generationen abbaut und die Handlungsspielräume der Gebietskörperschaften für Zukunftsaufgaben dauerhaft sichert. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist das wichtigste Element der Zukunftsvorsorge und damit auch ein Schlüssel zur Verbesserung der Qualität der Staatsausgaben.
Im Finanzplanungsrat wurden auch die Sanierungsberichte der Freien Hansestadt Bremen und des Saarlands für 2000 erörtert. Beide Länder haben die Sanierungsauflagen erfüllt und ihren Eigenbeitrag zur Sanierung der Haushalte erbracht. Der Ausgabenanstieg lag 2000 in beiden Ländern unterhalb der vom Finanzplanungsrat verbindlich festgelegten Grenze von 2 %. Die Vorgabe, die konsumtiven Ausgaben um nicht mehr als 1,5 % zu steigern, wurde von beiden Ländern deutlich unterschritten.
(Quelle: BMF-Finanznachrichten 16/2001)
Az.: IV-900-03