Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 680/1999 vom 05.10.1999

Sitzung des Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschusses

Am 02. September 1999 fand die 73. Sitzung des Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschusses des NWStGB in Düsseldorf unter der Leitung von Stadtdirektor Moenikes, Emsdetten, statt. Zu Beginn referierte Ministerialdirigent Dr. Harms, MFJFG, zum Thema "Neue Akzente in der Seniorenpolitik".

In seinem Vortrag stellte der Berichterstatter die Leitlinien einer aktivierenden Seniorenpolitik vor, die im Mittelpunkt der Seniorenpolitik des Landes stehen:

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1. Die Seniorenpolitik des Landes sei dem Ziel einer solidarischen Gesellschaft verpflichtet. Dies gelte innerhalb der Generation der Älteren, aber auch im Hinblick auf das solidarische Miteinander der Generationen.

2. Die Seniorenpolitik des Landes beschränke sich nicht auf den Ausgleich defizitärer Lebenslagen älterer Menschen, sondern sie fördere die Handlungs- und Innovationspotentiale der älteren Generation und unterstütze ihre gesellschaftliche und soziale Integration.

3. Die Seniorenpolitik sei eine landespolitische Querschnittsaufgabe, die sich zugleich als Partner der kommunalen Seniorenpolitik verstehe.

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In diesem Zusammenhang hob er hervor, daß die Seniorenpolitik nicht an die Stelle der Kommunen trete könne und wolle. Sie verstehe sich vielmehr als Partner der Städte und Gemeinden, deren vielfältige Aktivitäten sie durch geeignete Rahmenbedingungen und modellhafte Anstöße unterstützen und stärken wolle. So sei die Seniorenpolitik des Landes dem Ziel einer solidarischen Gesellschaft verpflichtet. Dies gilt innerhalb der Generationen der Älteren, aber auch im Hinblick auf das solidarische Miteinander der Generationen. Darüber hinaus beschränke sich die Seniorenpolitik des Landes nicht auf den Ausgleich defizitärer Lebenslagen älterer Menschen, sondern sie fördere auch die Handlungs- und Innovationspotentiale der älteren Generation und unterstütze ihre gesellschaftliche und soziale Integration.

In der anschließenden Diskussion standen die Partizipationsmöglichkeiten älterer Menschen an kommunalen Entscheidungen im Vordergrund. Feststellbar sei bereits heute, daß viele ältere Menschen unmittelbar in ihrer Funktion als Mitglieder von Kommunalvertretungen am politischen Geschehen teilnehmen. Bei der großen Zahl an älteren Ratsmitgliedern - in manchen Kommunen sind über 1/3 älter als 60 - stelle sich die Frage der Notwendigkeit eines zusätzlichen Seniorenbeirates. Auch die demokratische Legitimation von institutionellen Beteiligungen am gemeindlichen Geschehen durch Seniorenbeiräte wird als problematisch angesehen.

Der Ausschuß griff den Vorschlag der Geschäftsstelle auf, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in der ersten Jahreshälfte 2000 Hinweise zur kommunalen Seniorenpolitik an die Hand zu geben. Konzeptionell sollten die Empfehlungen die rechtlichen Grundlagen beschreiben und auf die Schwerpunkte zur Seniorenpolitik im kreisangehörigen Raum eingehen.

Der Ausschuß ist ferner der Auffassung, daß eine moderne Seniorenpolitik in ihrer Zielsetzung deutlich über die klassische Altenhilfepolitik hinausgehen muß. Um die Hilfen für ältere Menschen effektiver zu gestalten, sollte die Vernetzung und Koordination der verschiedenen Angebote und Dienstleistungen für die Senioren vor Ort und in der Region stärker als bisher verfolgt werden. Neben der Sicherstellung einer sozial- und gesundheitspflegerischen Versorgung müßten ferner die Interessen der nicht hilfe- und pflegebedürftigen älteren Menschen Berücksichtigung finden.

Zum Thema "Betriebliche" Gesundheitsförderung in der Kommunalverwaltung ging Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, auf eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung vom November 1998 ein, wonach die Krankenstände in untersuchten Kommunen bei zugrundeliegenden 250 Arbeitstagen im Durchschnitt bei 12,5 Tagen pro Mitarbeiter pro Jahr um 2,1 Tage höher lagen als die entsprechende Quote für alle Wirtschaftsbereiche.

Insbesondere vor dem Hintergrund der in vielen Kommunen umgesetzten neuen Führungs- und Steuerungsmodelle, welche erhebliche Auswirkungen auf das Personal haben können, müsse Gesundheit durch präventive und nicht nur durch kurative Maßnahmen von den Verwaltungen aktiv mitbeeinflußt werden. Mitarbeiterbefragungen hätten darüber hinaus deutliche Beziehungen zwischen Führungsverhalten und Krankenstand ergeben. Auch wenn es sich bei dieser Umfrage nur um eine Repräsentative gehandelt habe, sei diese Situation sicher auch in vielen anderen Kommunen anzutreffen. Der Beschluß ist nachfolgend abgedruckt.

Im Anschluß stellte Frau Siedhoff, Vorsitzende des Patienten-Informations-Zentrums Lippstadt, das Modellprojekt als eine neue Aufgabe im Gesundheitswesen vor. Ziel sei die Schaffung einer neuartigen Informationsstruktur zur Verbesserung des Wissens Betroffener über Gesundheit und Krankheit, um eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und eine Verbesserung der Fähigkeit über Selbstversorgung zu erreichen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging Beigeordneter Hadel, Wesseling, auf die Bundesrats-Initiative für ein Zuständigkeitslockerungsgesetz und die damit intendierte Öffnungsklausel im Rahmen von § 96 BSHG einleitend auf den aktuellen Stand der Arbeiten in der Lenkungsgruppe zu § 96 BSHG beim MASSKS ein. Gemeinsam hätten die Vertreter von Städte- und Gemeindebund und Landkreistag mit den Geschäftsstellen konkrete Formulierungen einschließlich Begründung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des BSHG und zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des BSHG entwickelt, die in Gänze fast im Wortlaut in den Referentenentwurf eines 2. Modernisierungsgesetzes eingeflossen seien. Im einzelnen erläuterte Beigeordneter Hadel die Verbandsüberlegungen für eine Festlegung der Interessenquote auf 50 % und stellte die Notwendigkeit heraus, Anreize für Initiativen zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit zu setzen und auf der anderen Seite den Kommunen weitestgehende Steuerungsinstrumente für gemeinsame Lösungen im Kreisgebiet an die Hand zu geben.

Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, informierte ergänzend über das weitere Verfahren im Bereich der Landesregierung und des Landtags. Weiterhin werde sich der Verband für eine Beibehaltung der im Referentenentwurf vorgesehenen strikten Härtefallregelung bei § 6 AG-BSHG einsetzen. Zum Themenbereich § 100 BSHG verdeutlicht er die gemeindliche Position, daß entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs und des Landtags ein angemessener Soziallastenansatz im GFG entwickelt werden muß, und zwar bis zum Zeitpunkt der formellen Verlagerung der Hilfe zur Pflege - also auch der stationären und teilstationären Pflege - auf die Kreise und kreisfreien Städte im Januar 2004. Bis dahin sei die in § 7 AG-BSHG vorgesehene flexible Härtefallklausel eine ausreichende Möglichkeit, erhebliche strukturelle Unterschiede im Gebiet der überörtlichen Träger der Sozialhilfe aufzufangen.

Im Zentrum der weiteren Diskussion des Ausschusses stand die Umsetzung des GTK in der Praxis. Hauptreferent Gerbrand informierte über die Absicht, ein Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen mit der Zielsetzung durchzuführen, das Ende 1998 novellierte GTK in weiten Teilen zu ändern. Hierzu habe sich Ende 1998 ein "Arbeitskreis Volksbegehren Kita NRW" gegründet, dessen Forderungen zu einem großen Teil im Widerspruch zu dem gefundenen Kompromiß der Einrichtungs- und Finanzierungsträger stehe, der die Balance zwischen den pädogogischen Erfordernissen und dem finanziell Vertretbaren halte. Der Ausschuß vertrat die Auffassung, dieser Kompromiß dürfe nicht in Frage gestellt werden, vielmehr müsse über die Arbeit der Steuerungsgruppe ein verläßliches Berichtswesen aufgebaut werden, um anhand dieser Daten Überlegungen anzustellen, welche Konsequenzen gezogen werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine weitere Novellierung des GTK nur zu einer enormen Verunsicherung nicht nur der Einrichtungs- und Finanzierungsträger, sondern auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindergärten sowie der Erziehungsberechtigten führen.

Az.: III/2 N 11

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