Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 390/2018 vom 13.06.2018

Soforthilfe des Landes bei Schäden durch Starkregen

Durch die Starkregenereignisse der letzten 14 Tage ist von betroffenen Städten und Gemeinden die Frage gestellt worden, ob und inwieweit das Land NRW Hilfestellung bei Schäden durch Starkregenereignisse gewährt. Mit der Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen (Soforthilferichtlinie – SHR) vom 30.01.2018 hat das Land NRW im Grundsatz festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Soforthilfen gewährt werden können.

Die Richtlinie ist im Ministerialblatt NRW Ausgabe 2018 Nr. 5 vom 06.03.2018, Seite 86 ff., veröffentlicht worden. Die Richtlinie kann auf der Internetseite des Innenministeriums NRW unter dem nachfolgenden Link https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_liste?anw_nr=7&jahr=2018&sg=0&val=1&ver=1&menu=1 abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung grundsätzlich im jeweiligen Einzelfall entscheidet, ob die Soforthilferichtlinie zur Anwendung gelangt. Mit Presseerklärung vom 12.06.2018 hat das Innenministerium des Landes NRW zuletzt bekannt gegeben, dass eine Soforthilfe für die Unwetterschäden in der Stadt Wuppertal gewährt wird.

Az.: 24.0.16 qu

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