Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 774/2023 vom 24.11.2023

Sofortiger Antrags- und Zusagestopp in den KFW-Programmen der energetischen Stadtsanierung

Die KFW hat mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres in den Programmen IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201) und Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden können.

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Informationen dazu finden Sie auch auf der jeweiligen Produktseite:
www.kfw.de/201 und www.kfw.de/432 .

Bereits zugesagte Förderdarlehen und Zuschüsse sind nach Mitteilung der KFW von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Programmen nicht betroffen.

Bei Fragen können Sie sich an die Beraterinnen und Berater des KFW-Infocenters unter folgender kostenfreier Rufnummer wenden: 0800 539 9008 (Kommunale und Soziale Infrastruktur).

Az.: 20.2.6-004/001 gr

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