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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 429/2021 vom 06.07.2021
Solarpark-Standards
Als saubere und kosteneffiziente Technologie zur Stromerzeugung ist die Photovoltaik ein unverzichtbarer Eckpfeiler zur Umsetzung der Klimaziele. Da der Bedarf an Solarstrom in den kommenden Jahren deutlich steigen wird, ist neben einem stärkeren Ausbau von ebenerdig errichteten PV-Freiflächenanlagen unerlässlich. Um den Schutz des Bodens, der Flora und Fauna sowie ihrer Lebensräume weiterhin mit der Energie- und Nahrungsmittelproduktion in Einklang zu bringen, haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) Kriterien für naturverträgliche Solarparks erarbeitet.
Diesen zufolge könne nach intensiver Vornutzung zwischen den Modulreihen einer PV-Anlage neuer Lebensraum für gefährdete Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Werde hier durch die Anlagenwartung die zunehmende Verbuschung gestoppt, könnten Lebensräume für bodenbrütende Vögel und Offenlandhabitate für Flora und Fauna erhalten werden. Gezielte Anpflanzungen könnten diese extensiven Flächen ökologisch aufwerten und Synergieeffekte zwischen PV-Freiflächenanlagen und Naturschutz erzielen.
Den Kriterien von NABU und BSW entsprechend sollte der Gesamtversiegelungsgrad einer PV-Freiflächenanlage inklusive aller Gebäudeteile fünf Prozent der Fläche nicht überschreiten und die Installation der Modulreihen so gewählt werden, dass eine ausreichende Versickerung der Niederschläge sichergestellt werde. Vor allem bei großen Anlagen müsse zudem darauf geachtet werden, dass große Säuger wie Rotwild ausreichende Querungsmöglichkeiten bekämen und die Korridore nicht direkt an einer Straße oder einem Schienenweg endeten.
Das gemeinsame Papier kann unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden:
https://www.solarwirtschaft.de/2021/05/05/nabu-und-bsw-definieren-solarpark-standards/
Az.: 20.1.4.17-001/001 gr