Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 720/2003 vom 10.09.2003

Solingen.info nicht durch Dritte nutzbar

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das OLG Düsseldorf am 15.07.03 (Az. 20 U 43/03) entschieden, dass das Namensrecht an der Internet-Domain "solingen.info" der Stadt zusteht. Im vorliegenden Fall hatte eine namensungleiche Privatperson die genannten Internet-Adresse für sich genutzt. Das Gericht urteilte, dass auch die Top-Level-Domain ".info" eine Verwechselungsgefahr mit dem Namensinhaber, der Stadt Solingen, nicht ausschließen könne, da die Vergabe einer Adresse unter dieser Top-Level-Domain nicht an bestimmte Kriterien geknüpft sei.

Az.: G/3 800-01

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