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StGB NRW-Mitteilung 225/2007 vom 20.03.2007
Sonder-Gesundheitsministerkonferenz zur Krankenhausversorgung
Eine Sonder-Gesundheitsministerkonferenz hat sich am 8. März 2007 mit grundlegenden ordnungspolitischen Fragen zur Weiterentwicklung der Krankenhausplanung und –finanzierung befasst. In einem einstimmig gefassten Beschluss bekräftigte die Gesundheitsministerkonferenz die Gewährleistung der Krankenhausversorgung als staatliche Aufgabe und betont die Letztverantwortung der Länder in Form der Gewährleistungsträgerschaft.
Einschränkend wird jedoch weiter beschlossen, dass die Länder ihre Sicherstellungsplanung auf eine Grund- und Notfallversorgung beschränken könnten. Die Länderminister stellen darüber hinaus fest, dass zum heutigen Zeitpunkt die monistische Finanzierung keine Alternative zum gegenwärtigen dualen System darstelle. Die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz beauftragte eine Arbeitsgruppe der Obersten Landesgesundheitsbehörden, bis Ende 2007 ein Konzept zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung unter Berücksichtigung insbesondere der Finanzierungsfragen vorzulegen.
Az.: III 563