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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 55/2010 vom 10.12.2009
Sonderbauverordnung für NRW in Kraft
Am 28.12.2009 tritt die Sonderbauverordnung (SBauVO) in Kraft (GV NRW, S. 682). Sie beinhaltet die bisherigen Verordnungen „Versammlungsstätten“, „Beherbergungsstätten“, „Verkaufsstätten“, „Hochhäuser“ sowie „Garagen“. Inhaltlich wurden lediglich die Regelungen zu den Bau- und Betrieb von Hochhäusern an die Mustervorschriften der Bauministerkonferenz angepasst. Abweichungen erfährt die Sonderbauverordnung im Hinblick auf Hochhäuser gegenüber der Musterhochhausrichtlinie im Hinblick auf Hochhäuser von nicht mehr als 60 m Höhe. Die konkreten Anforderungen sind in § 111 SBauVO aufgeführt. Sowohl der Verordnungstext als auch die Begründung können im Intranet unter Fachinformation und Service/Bauen und Vergabe abgerufen werden.
Az.: II/1 660-09