Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 37/1998 vom 20.01.1998

Sondergutachten 1997 zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen

Ende 1997 hat der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen den zweiten Band seines Sondergutachtens zum Gesundheitswesen in Deutschland (Kostenfaktor und Zukunfsbranche; Fortschritt und Wachstumsmärkte, Finanzierung und Vergütung) übergeben. Schwerpunkte des Sondergutachtens sind:

  1. Zieldimensionen und Wirkungen des Gesundheitswesens
  2. Fortschritt in der Medizin und im Gesundheitswesen
  3. Wachstumsmärkte im Gesundheitswesen
  4. Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes
  5. Ergebnisorientierte Vergütunganreize.

Die Gutachter kommen zu dem Schluß, daß das Gesundheitswesen einen erheblichen Wirtschafts- und Wachstumsfaktor in der Volkswirtschaft darstellt. Es diene nicht nur der Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung von Gesundheit, sondern trage mit den direkt und indirekt rund vier Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den von ihnen erbrachten Dienstleistungen zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung und vor allem zu wünschenswerten Wirkungen auf den Arbeitsmärkten bei. Unter neuen Finanzierungsmodalitäten und unter wettbewerblichen Bedingungen könnten steigende Umsätze, Beschäftigungszahlen und Gewinne unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten auch im Gesundheitswesen als Erfolgsmeldung angesehen werden. Das sich abzeichnende strukturelle Wachstum verbunden mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen lasse neue Berufe entstehen und eröffne neue Tätigkeitsfelder.

Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik stoße angesichts der Erosion der Beitragsbemessungsgrundlagen an ihre Grenze. Stelle man Arbeitskostenentlastung bei der Mittelaufbringung in den Vordergrund, so ließen sich folgende Finanzierungsvorschläge auflisten:

  • Selbstbeteiligung der Patienten
  • floatender Arbeitnehmerbeitrag
  • Auszahlung des Arbeitsgeberbeitrages
  • Verlagerung oder Erstattung krankenversicherungsfremder Leistungen
  • Verminderte Beitragssätze für Geringverdiener und
  • Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage.

Unter den zahlreichen Wegen zur Arbeitskostenentlastung analysiert der Sachverständigenrat besonders die Begrenzung des Arbeitgeberbeitragssatzes bzw. die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrages auf einer unter dem GKV-Durchschnitt liegenden Höhe, alternative Regelungen zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze sowie eine aufkommensneutrale Herabsetzung der Beitragssätze für Geringverdiener.

In politischen und akademischen Diskussionen über die zukünftige Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes lassen sich nach Ansicht des Sachverständigenrates die vielfältigen Vorschläge für eine dauerhafte finanzielle Absicherung des Krankheitsrisikos wie folgt strukturieren:

  1. Neueinstellung der Parameter in der Beitragsfinanzierung der GKV.
  2. Reale Eingrenzung des GKV-Leistungskataloges.
  3. Finanzielle Eingrenzung des Leistungsanspruchs.
  4. Verlagerung der Finanzierung auf öffentliche Haushalte und andere
    Sozialversicherungsträger.
  5. Neuordnung des Solidarausgleichs in der Krankenversicherung.

Bezüglich der Vergütung ambulanter und stationär erbrachter Grundgesundheitsleistungen sei eine stärke Ergebnis- und Patientenorientierung geboten. Mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen sei dafür eine unverzichtbare Voraussetzung. In diesem Kontext plädiert der Sachverständigenrat für ergebnisbezogene Bonuszahlungen im Rahmen mehrschichtiger Vergütungssysteme mit einer Verknüpfung der Vergütung an den zu entwickelnden Leitlinien. Neue Modelle und freiere Vertragsbeziehungen zwischen Kassen und Leistungsanbietern sollen hierfür den notwendigen Gestaltungsspielraum liefern.

Eine Kurzfassung des Gutachtens kann bei der Geschäftsstelle des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Am Propsthof 78 a in 53121 Bonn angefordert werden. Die Langfassung des Gutachtens soll als Veröffentlichung in Buchform durch den Nomos-Verlag in Kürze veröffentlicht werden.

Az.: III 501

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