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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 325/1999 vom 20.05.1999
Sonderprogramm des Landes zur Schulmodernisierung
Das Innenministerium hat mit einer Presseerklärung vom 11. Mai 1999 angekündigt, kurzfristig ein einmaliges Sonderprogramm zur Renovierung und Modernisierung von Schulen aufzulegen. Die Landeshilfe solle ein Anreiz für eigene Initiativen der Kommunen zur Instandsetzung ihrer Schulgebäude sein. Das Sonderprogramm soll möglichst noch in den Sommerferien umgesetzt werden, damit der Schulbetrieb nicht gestört wird. Das Land stellt den Kommunen aus Mitteln des Gemeindefinanzierungsgesetzes einen Betrag von 15 Mio. DM zur Verfügung, der nach einem pauschalen Schlüssel verteilt wird.
Minister Behrens hat ausgeführt, daß diese zusätzliche Landeshilfe für dringend erforderliche Sofortmaßnahmen eingesetzt werden soll. Dazu gehörten neben dem Streichen von Klassenräumen, Reparaturen an Einrichtungsgegenständen wie Sanitäranlagen und Schulmöbeln oder die Beseitigung von Schmierereien an Wänden. Es könnten auch neue Beleuchtungen oder Schultafeln davon angeschafft werden. Je nach Bedarf seien größere Maßnahmen wie der Einbau umweltfreundlicher Heizungsanlagen oder energiesparender Fenster, Fassadenanstriche oder Dachreparaturen nicht ausgeschlossen.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bleibe es den Kommunen überlassen, für welche konkreten Vorhaben sie die finanzielle Hilfe einsetzen. "Die Kommunen sollten insbesondere bei größeren Projekten ihren Anteil beisteuern", appellierte Behrens. Ergänzende freiwillige Sach- und Eigenleistungen sowie Spenden Dritter seien zwar erwünscht, aber nicht Bedingung für die Verwendung des Geldes.
Probeberechnungen, wieviel Geld einzelne Städte und Gemeinden erhalten, sind auf der Homepage des Landes (www.nrw.de) einsehbar. Außerdem können sie telefonisch erfragt werden unter 0211 / 8 37 14 05.
Az.: IV/2-214-20