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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 544/2023 vom 03.08.2023
Sonderprogramm „Stadt und Land“ – Finanzhilfen bis 2028
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verlängert das erfolgreiche Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen bis 2028.
Die Finanzhilfen aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land" werden von den Ländern und Kommunen stark nachgefragt: Seit Programmstart im Jahr 2021 wurden 2.250 Maßnahmen bestätigt. Dafür hat das BMDV bereits Mittel in Höhe von circa einer Milliarde Euro für Investitionen bis einschließlich 2023 zur Verfügung gestellt.
Ob eine Fuß- und Radwegbrücke über die Eder in Hessen, der Ausbau von acht Teilstrecken des Barbarossa-Radwegs zwischen Eisenberg und Ramsen in Rheinland-Pfalz oder verbreiterte Brückenkappen für eine bessere Radwegführung in Freising in Bayern: Mit allen bislang gestarteten Projekten sorgt der Bund gemeinsam mit den Ländern für eine möglichst flächendeckende und sichere Radverkehrsinfrastruktur.
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Ausbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:
- Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs?usses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
- Lastenradverkehr
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.
Gemeinden und Gemeindeverbände richten die Förderanträge an die Länder. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, dauert die Prüfung der angemeldeten Maßnahmen durch den Bund höchstens einen Monat. In NRW werden die Mittel auf 90 bzw. 95 Prozent bei strukturschwachen Gemeinden aufgestockt.
Alle Informationen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ finden Sie unter: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/SonderprogrammStadtLand/sonderprogrammstadtland_Inhalt.html
Zur Antragstellung in NRW: https://www.vm.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2020_12_03_Steckbrief-Sonderprogramm-Stadt-und-Land.pdf
Az.: 33 0 003/002