Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 352/2018 vom 25.06.2018
Sonderregelung weiterhin ausgesetzt für Bürgerenergiegesellschaften
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat die weitere Aussetzung der Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bis Juni 2020 beschlossen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare Energien-Gesetzes in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat sich für die vom Bundesrat vorgeschlagene weitere Aussetzung einiger Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften ausgesprochen.
Die Ausnahmeregel, die Bürgerenergiegesellschaften erlaubte, schon vor der Genehmigung ihres Vorhabens an Ausschreibungen für Onshore-Windenergieprojekte teilzunehmen, soll bis Juni 2020 ausgesetzt bleiben. Bereits an den ersten beiden Ausschreibungen dieses Jahres konnten nur Projekte teilnehmen, die bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung haben.
Die Koalitionsfraktionen betonen im Rahmen der Beschlussempfehlung, dass eine weitere Förderung der Bürgerenergiegesellschaften schnellstmöglich umgesetzt werden soll. Die weitere Aussetzung der Privilegien sei jedoch aufgrund des Missbrauchspotenzials notwendig und gebe den Projektierern die notwendige Planungssicherheit für die kommenden Ausschreibungsrunden.
Entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesrates wird es vorerst keine Sonderausschreibungen geben. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht diese für die Jahre 2019 und 2020 vor. Allerdings nur unter dem Vorbehalt der Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze. Die Herausforderung besteht darin, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Netzkapazitäten besser zu synchronisieren. Hierzu besteht im konkreten Fall noch Beratungsbedarf. Ein Regelungsvorschlag wird in einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben vorgelegt. Daher sollen die im Gesetzentwurf des Bundesrates enthaltenen Regelungsvorschläge, die die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens betreffen, gestrichen werden.
Die weitere Aussetzung der Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften ist durchaus verständlich und aus kommunaler Sicht auch zu begrüßen. Die bestehenden Regelungen haben im Jahr 2017 den Wettbewerb dadurch verzerrt, dass einige große Projektierer die Bürgerenergiegesellschaften für ihre eigenen Projekte genutzt haben und damit den Sinn und Zweck der Regelung unterlaufen haben. Die Regierungskoalition ist nunmehr in der Pflicht, schnellstmöglich eine Reform der Vorschriften auf den Weg zu bringen, die Rechtssicherheit für Bürgerenergiegesellschaften schafft und Bürgerbeteiligung ermöglicht.
Az.: 28.6.9-002/006 we