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StGB NRW-Mitteilung 679/2013 vom 10.09.2013
Sozialbericht 2013 und Ausbau der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung soll auch künftig als Teilversicherung bestehen bleiben und nicht zu einer Vollversicherung ausgebaut werden. Das geht aus dem Sozialbericht 2013 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 17/14332) vorgelegt hat. Sie betont dort unter Verweis auf die «großen Herausforderungen», vor denen die Pflegeversicherung angesichts der demografischen Entwicklung steht, dass die Kosten, die den Leistungsumfang der Pflegeversicherung überschreiten, von jedem Einzelnen getragen werden müssten. Eine kapitalgedeckte Vorsorge sei deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Dem Sozialbericht ist zu entnehmen, dass derzeit etwa 2,5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dabei hat die Bedeutung der ambulanten Dienste in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ende 2011 seien etwa 12.300 ambulante Pflegedienste zugelassen gewesen, die insgesamt 576.000 Pflegebedürftige versorgten und knapp 291.000 Beschäftigte hatten. Die Pflegeheime verfügten zu diesem Zeitpunkt über 743.000 Plätze und 661.000 Beschäftigte.
Zur Pflegebedürftigkeit schreibt die Bundesregierung, dass von den unter 60-Jährigen nur 0,7% und von den 60- bis 80-Jährigen rund 4% pflegebedürftig sind. Von den über 80-Jährigen brauchen dagegen schon rund 29% eine Pflege. Bis zum Jahr 2050 könnte diese Zahl auf 4 Millionen ansteigen, weshalb die Frage einer bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Pflege eine zentrale sozialpolitische Herausforderung für die kommenden Jahre darstelle, heißt es in dem Bericht. (Quelle: DStGB Aktuell vom 26.07.2013)
Az.: II/2 810-11