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StGB NRW-Mitteilung 139/2015 vom 20.02.2015
Soziale Mindestsicherung 2013 bundesweit für 7,38 Millionen Menschen
Zum Jahresende 2013 erhielten nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Deutschland rund 7,38 Millionen Menschen und damit 9,1 Prozent der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind somit sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen.
Am häufigsten waren die Menschen in Berlin (19,4 %) und Bremen (17,1 %) auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern (4,5 %) und Baden-Württemberg (5,1 %). 2013 gab der Staat in Deutschland 40,8 Milliarden Euro für die so-zialen Mindestsicherungsleistungen aus. Dies entspricht einem Zuwachs der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent. Die Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit, die Kommunen dauerhaft und nachhaltig bei den stetig steigenden Sozialausgaben zu entlasten.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“; sogenanntes Hartz IV),
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen,
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Inland nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Der von 2009 bis 2012 anhaltende Rückgang der Empfängerzahl von Transferleistungen nach dem SGB II setzte sich im Jahr 2013 nicht fort. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II stellten weiterhin die größte Gruppe von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen. Von 2012 auf 2013 blieb deren Anzahl mit rund 6,04 Millionen nahezu konstant.
Die Anzahl der Berechtigten von Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII („Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“) stieg im gleichen Zeitraum um 7,1 Prozent auf 1,08 Millionen. Mit einem Zuwachs von 36,2 Prozent auf rund 225 000 Personen am stärksten angewachsen ist wie im Vorjahr die Anzahl der Leistungsberechtigten von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
2013 gab der Staat in Deutschland 40,8 Milliarden Euro für die sozialen Mindestsicherungsleistungen aus. Dies entspricht einem Zuwachs der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent. Rein rechnerisch gab der Staat 508 Euro je Einwohner für Mindestsicherungsleistungen aus.
Az.: III/2 810-12