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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 58/2014 vom 12.12.2013
Soziale Netzwerke in der Kommunalverwaltung
Der Düsseldorfer Datenschutzexperte Dr. Martin Zilkens hält den Betrieb so genannter kommunaler Fan-Seiten in Facebook - ein Online-Angebot ähnlich einem Internet-Auftritt - in engen Grenzen bis zu einer gerichtlichen Klärung der Datenschutzproblematik für hinnehmbar. Diese Position hat er in der Zeitschrift für Datenschutz Ausgabe 12/2013 vertreten. Dies gelte aber nur dann, wenn auf Facebook ausschließlich Informationen verbreitet werden, die man auch auf der kommunalen Internetseite aufrufen könnte. Sonst würden Bürger/innen quasi genötigt, datenschutzrechtliche Risiken einzugehen, um sich umfassend zu informieren.
Über die Zulässigkeit der Nutzung sozialer Netzwerke in der Kommunalverwaltung herrscht bis dato weithin Unsicherheit. Dies betrifft sowohl den Gebrauch von Informationen, die über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter gewonnen werden können, als auch die Nutzung dieser Netzwerke für die kommunale Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit Bürgern und Bürgerinnen. Vor allem die Frage mangelnden Datenschutzes erscheint bisher als Hindernis.
Der Städte- und Gemeindebund NRW sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass der Betrieb institutioneller Facebook-Seiten durch Kommunen rechtsicher möglich ist, sofern dabei bestimmte Regeln eingehalten werden. Die entsprechenden Richtlinien zum Betrieb sozialer Netzwerke (Social Media Guidelines) sind für die StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Rubrik „Fachinfo & Service / Presse und Medien / Allgemeine Informationen / Soziale Netzwerke - Facebook“ herunterzuladen.
Az.: I/3 086-12