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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 797/2016 vom 25.11.2016
Soziale Wohnraumförderung NRW ab Januar 2017
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat am 17.11.2016 über die bevorstehenden Änderungen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung informiert. Zum einen ändern sich ab dem 01.01.2017 die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen nach der Zweiten Berechnungsverordnung. Grund ist eine Erhöhung des Verbraucherpreisindexes.
Zum anderen treten zum 01.01.2017 Änderungen im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) in Kraft. Dies betrifft insbesondere die angepassten Regelungen in § 15 Abs. 3 WFNG NRW, also die Umstellung auf das neue System der fünf Pflegegrade, die Übernahme der Freibeträge für eine ausschließliche Schwerbehinderung sowie die Festlegung von Freibeträgen für die Kombination beider Sachverhalte. Das System der Pflegegrade ersetzt die bisherigen drei Pflegestufen.
Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können den Schnellbriefen des MBWSV entnommen werden. Diese sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.
Az.: 20.4.3-001