Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 178/2022 vom 29.03.2022

Sozialer Wohnungsbau: Bund will Fördermittel deutlich aufstocken

Am 16. März 2022 hat das Bundeskabinett im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2022 und mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung des Bundes 14,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bis zum Jahr 2026 beschlossen. Parallel hierzu hat der Bund mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zum klimagerechten Sozialwohnungsbau abgeschlossen.

Mit der Vereinbarung zum klimagerechten sozialen Wohnungsbau liegen nun die erforderlichen Grundlagen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Jahr 2022 vor. Die Länder können nach Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2022 umgehend über finanzielle Mittel in Höhe von 2 Mrd. Euro verfügen und bis zum Ablauf des kommenden Jahres Bewilligungen aussprechen. Die Ende 2021 beschlossenen Mittel von einer Milliarde Euro wurden somit um eine weitere Milliarde aufgestockt. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder ihrerseits, Landesmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent der Summe beizusteuern, die sie von Bundesseite in Anspruch nehmen.

Für die kommenden Jahre sind von Seiten der Bundesregierung noch einmal höhere Förderungen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen: 2,5 Mrd. Euro für 2023, für das Jahr 2024 sind 3 Mrd. Euro und für die beiden Folgejahre jeweils 3,5 Mrd. Euro angesetzt.

Im Mittelpunkt der Sitzung des BT-Haushaltsausschusses am 16.03. stand auch erneut die KfW-Förderung. Das KfW-Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden soll vom Bund weitere 4,76 Mrd. Euro erhalten. Ohne den Zuschuss hätte das erst kürzlich wieder aufgenommene Förderprogramm wohl zum zweiten Mal in diesem Jahr gestoppt werden müssen. Für 2023 sollen dafür 1,02 Mrd. Euro vorgesehen sein.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die finanzielle Aufstockung für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau ist zu begrüßen. Der DStGB hat wiederholt eine Aufstockung der Bundesmittel und eine entsprechende Ko-Finanzierung der Länder in diesem Bereich gefordert. Bezahlbares Bauen und Wohnen bleiben zentrale Themenfelder. Um den hohen Bedarf von mindestens 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr zu decken, ist es wichtig, dass Bund und Länder die Investitions- und Rahmenbedingungen deutlich verbessern.

Positiv ist auch die beabsichtigte Aufstockung der Mittel für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Hier können auch Kommunen hinsichtlich der Sanierung ihrer rund 180.000 Gebäude sowie über 2 Mio. Wohnungen die dringend notwendige Unterstützung erhalten. Für deren Energieversorgung wenden Städte und Gemeinden bundesweit 5 Mrd. Euro auf. Die Sanierung der Liegenschaften bietet dementsprechend großes Einsparpotenzial.

Az.: 20.4.3-005/002 ste

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