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StGB NRW-Mitteilung 551/2007 vom 13.08.2007
Sozialhilfeausgaben 2006
Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2006 in Deutschland brutto 20,7 Mrd. Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 18,3 Mrd. Euro (NRW: 4.826,8 Mio. Euro); dies waren 4,0 % mehr als im Jahr 2005.
Mit 10,6 Mrd. Euro lag der größte Anteil (58 %) der Sozialhilfeausgaben insgesamt – wie in den Vorjahren – bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (NRW: 2.909,1 Mio. Euro). Im Vergleich zu 2005 stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 4,4 %. Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lagen im Jahr 2006 bei 3,1 Mrd. Euro (NRW: 707,5 Mio.Euro); dies entspricht 17 % der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,0 % gestiegen.
Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2006 netto insgesamt 2,6 Mrd. Euro (NRW: 762,3 Mio. Euro) aus (+0,4 % gegenüber dem Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten somit 14 % der gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 2006 netto 681,8 Mio. Euro (NRW: 111,0 Mio. Euro) ausgegeben (+ 10,8 % gegenüber 2005); dies entspricht 4 % der gesamten Sozialhilfeausgaben. Je Einwohner wurden in Deutschland 2006 für die Sozialhilfe rechnerisch 222 Euro ausgegeben (NRW: 268 Euro).
Az.: III 806-3