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StGB NRW-Mitteilung 501/2010 vom 29.10.2010
Sozialhilfeausgaben 2009
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Laufe des Jahres 2009 in Deutschland rund 23,0 Mrd. Euro brutto für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von ca. 2,1 Mrd. Euro, größtenteils Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto etwa 20,9 Mrd. Euro (NRW: 5,33 Mrd. Euro). Damit stiegen sie gegenüber dem Vorjahr um 5,9 %.
Pro Kopf wurden in Deutschland im Jahr 2009 für die Sozialhilfe rechnerisch 255 Euro (NRW: 297 Euro) (Vorjahr: 241 Euro) netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro-Kopf-Ausgaben mit 264 Euro wesentlich höher als in den neuen Ländern (ohne Berlin) mit 172 Euro. In den alten Flächenländern verbuchte Baden-Württemberg die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben (188 Euro), Schleswig-Holstein die höchsten (305 Euro).
Wie in den Vorjahren floss der mit Abstand größte Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe (57 %) in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Mit knapp 12,0 Mrd. Euro (NRW: 2,99 Mrd. Euro) stiegen diese Ausgaben gegenüber 2008 um 6,8 %. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Ausgaben um 6,7 %. Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen rund 3,9 Mrd. Euro (NRW: 1,02 Mrd. Euro) - dies entsprach 19 % der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Ausgaben um 6,7 %. Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger 4,6 % mehr als im Vorjahr aus. Damit beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2009 auf etwa 2,9 Mrd. Euro (NRW: 743 Mrd. Euro) (14 % aller Sozialhilfeausgaben).
Detaillierte Informationen und lange Zeitreihen zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe können auch kostenfrei über die Tabelle 22111-0001 in der GENESIS-Online-Datenbank abgerufen werden.
Az.: III 806-3