Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 476/2014 vom 22.07.2014
Sozialhilfeausgaben in NRW 2013 um 2,6 Prozent gestiegen
Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) waren im Jahr 2013 um 2,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gaben die Träger brutto nahezu sieben Milliarden Euro für Sozialhilfe aus. Abzüglich der Einnahmen in Höhe von 486 Millionen Euro, die größtenteils aus Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger resultierten, beliefen sich die Nettoausgaben in Nordrhein- Westfalen auf rund 6,5 Milliarden Euro (+2,3 Prozent). Je Einwohner wurden in NRW im Jahr 2013 umgerechnet 369 Euro für Sozialhilfeleistungen aufgewendet, 2012 hatten die Pro-Kopf-Ausgaben bei 361 Euro gelegen.
Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel des SGB XII hatten mit 72,8 Prozent den größten Anteil an den Nettoausgaben. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (54,6 Prozent) oder die Hilfe zur Pflege (13,0 Prozent). Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (viertes Kapitel SGB XII) betrugen 21,6 Prozent der Gesamtausgaben. 5,6 Prozent der Ausgaben entfielen auf den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII).
Zwei Drittel (66,1 Prozent, 4,5 Mrd. Euro) der Bruttoausgaben (ohne Erstattungen an Krankenkassen) wurden für Hilfen in Einrichtungen aufgewandt; 2,3 Milliarden Euro wurden für Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe finanzierten als überörtliche Träger knapp zwei Drittel (65,3 Prozent) der Bruttoausgaben der Sozialhilfe (rund 4,4 Mrd. Euro), das restliche Drittel (rund 2,5 Mrd. Euro) wurde von den zuständigen örtlichen Trägern aufgebracht.
Az.: III 806-3