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StGB NRW-Mitteilung 741/2007 vom 21.11.2007
Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche
Die Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative, um die Leistungen für Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII zu verbessern und der Lebenswirklichkeit anzupassen. In den vergangenen Monaten hatte sich eine Expertenrunde aus Wissenschaft, Sozialgerichtsbarkeit, der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen mit der Frage beschäftigt, ob die heutigen Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder und Jugendliche dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes gerecht werden und ob sie Chancengleichheit im Bildungsbereich gewährleisten. Die Expertenrunde im nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium kam zu folgenden Ergebnissen:
• Eine nachvollziehbare und wissenschaftliche Ableitung der heutigen Regelleistungen für Kinder und Jugendliche in Hartz-IV und der Sozialhilfe ist nicht erkennbar.
• Es besteht Handlungsbedarf für eine ausreichende Bedarfsdeckung mit allgemeinen Lernmitteln und besonderem Schulbedarf.
• Das Fehlen einer Öffnungsklausel zur abweichenden Bedarfsbemessung in besonderen Einzelfällen ist problematisch.
Im Wesentlichen schlagen die Expertenrunde und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann folgendes vor:
• Eine Einführung von zusätzlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII, wie z.B. für Mittagsverpflegung und für besondere Lernmittel.
• Die Einführung einer Öffnungsklausel im SGB II, um aktuelle Problemfelder von Einzelfällen im SGB künftig sachgerecht lösen zu können.
• Der Bund soll die Bemessung der Regelleistung für Kinder und Jugendliche überprüfen, weil die jetzige prozentuale Ableitung vom Bedarf eines Erwachsenen am wirklichen Bedarf von Kindern vorbeigehe.
Bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Mitte November 2007 haben die Minister aller Länder bereits einstimmig gefordert, die Regelleistungen für Kinder auf Basis einer Erfassung der speziellen Kinderbedarfe neu zu bemessen. Es soll ferner geprüft werden, wo Sachleistungen besser als Geldleistungen die Teilhabe von Kindern am gesellschaftlichen Leben gewährleisten.
Den Bericht der Expertenrunde „Leistungen für Kinder und Jugendliche nach SGB II und sGB XII“ ist unter www.mags.nrw.de zu finden.
Az.: III 810-2