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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 51/2000 vom 20.01.2000
Sozialpolitische Beschlüsse des DStGB
In seiner vergangenen Sitzung Ende 1999 hat sich der Ausschuß für Jugend, Soziales und Gesundheit des Deutschen Städte- und Gemeindebundes u.a. mit einigen aktuellen sozialpolitischen Themen befaßt. So bekräftigt der Ausschuß zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe seine Auffassung, daß das Leistungsrecht für Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger harmonisiert und die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialamt verbessert werden muß. Der Bund dürfe aus seiner Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik nicht entlassen werden. Im Rahmen einer Angleichung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollen die gesetzlichen Grundlagen über Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen für Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger vereinheitlicht werden. Darüber hinaus müßten Arbeitslosenhilfeempfängern und arbeitslosen Sozialhilfeempfängern die gleichen Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote zur Verfügung stehen, um ihre Chancen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Ausdrücklich fordert der Ausschuß bundesfinanzierte Pilotprojekte, in denen die Konzentration der Aufgabenwahrnehmung für Langzeitarbeitslose erprobt werden soll. In diesen Pilotprojekten sollen insbesondere Schnittstellenprobleme der Leistungsgewährung, eine Vereinfachung und Harmonisierung des Leistungsrechts sowie Kooperationen geprüft werden.
Nachhaltig befürwortet der Ausschuß ferner ein eigenständiges und einheitliches Leistungsrecht für alle Behinderten, in das alle Leistungen, die behinderte Menschen erhalten können, einbezogen werden. Ein SGB IX, welches nicht zu einem eigenständigen und unabhängig von der Sozialhilfe finanzierten Leistungsrecht für Behinderte, sondern zu neuen Leistungsverpflichtungen der Sozialhilfe führt, lehnt der Ausschuß allerdings ab. Vor diesem Hintergrund konnte sich der Ausschuß auch den aktuellen Überlegungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung für ein SGB IX nicht anschließen.
Ausführlich befaßte sich der Ausschuß ferner mit den Auswirkungen des Sparpaketes und des Haushaltssanierungsgesetzes des Bundes. Er verlangte von der Bundesregierung und den Ländern, daß auf die Abwälzung von Lasten auf die Kommunen durch den Rückzug des Bundes etwa aus der Finanzierung des Unterhaltsvorschusses verzichtet und die originäre Arbeitslosenhilfe beibehalten wird. Nachdrücklich forderte der Ausschuß die Realisierung der im Gesundheitsstrukturgesetz bereits ab 1.1.1997 vorgeschriebenen Einbeziehung der Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, an die Krankenversicherungspflicht. Der Ausschuß sieht darüber hinaus eine Anpassung der §§ 36 ff. BSHG an das Krankenversicherungsrecht als notwendig an und stimmt insoweit den entsprechenden Vorschlägen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zu.
Az.: III D - 11