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StGB NRW-Mitteilung 236/1998 vom 05.05.1998
Sozialpolitisches Seminar des NWStGB Hilfe zur Arbeit
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund führt am 10.06.1998 im Schloß Krickenbeck, Nettetal, ein sozialpolitisches Seminar mit dem Thema "Hilfe zur Arbeit" durch. Das sozialpolitische Fortbildungsseminar, welches sich an Hauptverwaltungsbeamte, Dezernenten, Fachbereichs- und Amtsleiter sowie interessierte Ratsmitglieder mit Vorkenntnissen richtet, soll die Schnittstelle Sozialhilfe/Arbeitsförderung beleuchten und Modelle für pragmatisch umsetzbare Beschäftigungs- und Qualifizierungskonzepte auf örtlicher und regionaler Ebene vorstellen.
Für die ganztägige Veranstaltung (9.30 bis 16.00 Uhr) sind folgende Themenschwerpunkte vorgesehen:
1.Sozialpolitische Strategien für eine kommunale Beschäftigungspolitik
Beigeordneter Uwe Lübking, DStGB
2. Perspektiven einer Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung im Sozialbereich
Beigeordneter Ernst Giesen, NWStGB
3. Modelle zur gemeindlichen Beteiligung am Sozialhilfeaufwand
1. Beigeordneter Manfred Uedelhoven, Troisdorf
4. Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrumente bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Hilfe zur Arbeit
Fachbereichsleiter Wolfgang Roßbach, Lippstadt
5. Arbeitsanreize und -hemmnisse für Sozialhilfeempfänger
Professor Dr. Gerhard Bäcker, Fachhochschule Niederrhein
6. Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialamt zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser
Hauptreferent Horst-Heinrich Gerbrand, NWStGB
7. Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG - Praxiskonzepte
Beigeordneter Dr. Johannes Backherms, Dorsten
Für das Seminar wird ein Kostenbeitrag von 250,-- DM erhoben, der ein Mittagsbuffet sowie vorbereitende Seminarunterlagen umfaßt. Anmeldeunterlagen können beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund, Dezernat III, Kaiserswertherstr. 199-201, 40474 Düsseldorf , Tel.: 0211/4587235 oder per Fax: 0211/4587211 angefordert werden. Die anschließende Registrierung erfolgt entsprechend den Kapazitäten (bis max. 45 Teilnehmer) in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Az.: III/2 N 15