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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 206/2005 vom 31.01.2005
Sozialversicherung und Grundsicherung für Arbeit Suchende
In der jüngsten Zeit hat es Presseberichte zur Behandlung von Problemfällen der Sozialversicherung in Zusammenhang mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegeben. Es wurde berichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosen unter bestimmten Umständen 1 Cent Arbeitslosengeld II zahle, damit sie ihren Krankenversicherungsschutz nicht verlören.
Das BMWA hat zwischenzeitlich der Bundesagentur für Arbeit Hinweise zur Behandlung derartiger Fälle gegeben. Die Bundesagentur wird danach
- in Fällen, in denen allein die Tragung von freiwilligen Beiträgen zur Kranken-, und/oder Pflegeversicherung zur Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II führt und
- für die krankenversicherungsrechtliche Absicherung von Sozialgeldbeziehern, die nicht familienversichert sind
in analoger Anwendung des § 26 Abs. 2 SGB II einen Zuschuss zu den jeweiligen Aufwendungen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Das BMWA bittet darum, dass im Bereich der nach § 6 a SGB II zugelassenen kommunalen Träger ebenso verfahren wird.
Az.: III 810-2