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StGB NRW-Mitteilung 116/2007 vom 03.01.2007
Sozialversicherung weiter mit Überschuss
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes betrugen die Ausgaben der gesetzlichen Sozialversicherung – sie umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit – nach den vorläufigen Ergebnissen der Kassenstatistik in den ersten drei Quartalen 2006 349,2 Mrd. Euro. Sie blieben damit um 0,9 % unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Die kassenmäßigen Einnahmen erhöhten sich dagegen mit 15,5 Mrd. Euro oder 4,5 % auf 359,8 Mrd. Euro recht kräftig. Aus der Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen errechnet sich ein Finanzierungsüberschuss von 10,6 Mrd. Euro; in den ersten neun Monaten 2005 hatte die Sozialversicherung noch ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 8,1 Mrd. Euro aufgewiesen.
Maßgeblich für diese Entwicklung waren die gesetzliche Rentenversicherung (Überschuss Januar bis September 2006: 4,4 Mrd. Euro; Defizit im vergleichbaren Vorjahreszeitraum: 5,3 Mrd. Euro) und die Bundesagentur für Arbeit (Überschuss in den ersten neun Monaten 2006: 6,3 Mrd. Euro; Defizit im Zeitraum Januar bis Ende September 2005: 3,1 Mrd. Euro). Der hohe Überschuss dieser beiden Zweige der Sozialversicherung resultierte vor allem aus höheren Beitragseinnahmen (gesetzliche Rentenversicherung: + 10,7 Mrd. Euro; Bundesagentur für Arbeit: +3,6 Mrd. Euro) aufgrund der Vorverlegung der Fälligkeit der Beiträge im Jahr 2006. Ebenfalls aus dem Vorziehen der Fälligkeit der Beitragszahlung erklärt sich der Überschuss bei der Pflegeversicherung (0,3 Mrd. Euro im ersten bis dritten Quartal 2006). Die gesetzliche Krankenversicherung schloss im Zeitraum Januar bis Ende September 2006 mit einem leichten Defizit von 0,3 Mrd. Euro ab.
Az.: III 806-3