Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 540/2022 vom 08.09.2022

Sparkassenakademie NRW bietet Online-Seminare für Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen an

Seit der letzten Änderung der Gemeindeordnung NRW im April 2022 müssen Gremienmitglieder in kommunalen Unternehmen und Einrichtungen gemäß § 113 Abs. 6 GO und Arbeitnehmervertreter gemäß § 108a Abs. 4 Satz 1 GO über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen. Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig zur Wahrnehmung dieser Aufgaben fortzubilden. Die Gemeinde soll ihnen die Gelegenheit geben, regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die der Wahrnehmung dieser Aufgaben dienlich sind.

Die Sparkassenakademie NRW bietet für Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen verschiedene Online-Seminare zu den Themenfeldern Betriebswirtschaft, Pflichten und Haftung sowie zu den Geschäftsfeldern Strommarkt und Stadtwerke an. Es handelt sich um Webinare, die jeweils um 18 h beginnen und je nach Themengebiet zwischen 1,5 und 3 Stunden dauern. Die Gebühren betragen je nach Dauer der Veranstaltung zwischen 99 und 199 Euro.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Sparkassenakademie: Akademieportal (sparkassenakademie-nrw.de)

Az.: 28.11.-002/004 we

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