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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 613/2001 vom 05.10.2001
Sparüberlegungen in der Jugend- und Familienförderung
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 21. September 2001 zu dem im Entwurf für den Landeshaushalt 2001 vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Jugend- und Familienförderung in Höhe von 13 Mio. EURO bei den Kinder- und Jugendzentren, von 8 Mio. EURO bei den Erziehungsberatungsstellen und von 2 Mio. EURO bei der Familienerholung wie folgt Stellung genommen:
"Bei allen drei Positionen handelt es sich um Förderung von niederschwelligen Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die stark in Anspruch genommen werden:
- Die Anfrage nach Erziehungsberatung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Der weiter steigende Bedarf an Unterstützung der Eltern bei der Erziehung wird von Fachleuten prognostiziert.
- Die Kinder- und Jugendzentren bieten ein breit gefächertes präventives Angebot. Sie beteiligen sich u.a. an der Ganztagsbetreuung von Kindern und an der Bekämpfung des Rechtsextremismus.
- Die Förderung von Familienerholung ist besonders für problembelastete Familien unverzichtbar.
Eine Kürzung in diesen wichtigen präventiven Bereichen steht im Gegensatz zu den familienpolitischen Zielen des Landes. Wenn diese Hilfsangebote gekürzt werden, werden die Kosten für aufwändigere Hilfeformen in den nächsten Jahren steigen.
Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe haben in der Vergangenheit ein gemeinsames Netzwerk von wohnraumnaher, leicht zugänglicher Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aufgebaut. Dieses Netzwerk muß weiter gestärkt und darf nicht durch Kürzungen zerstört werden.
Bereits in der Vergangenheit war es den Kommunen nur unter größten Anstrengungen möglich, diese Angebote aufrecht zu erhalten. In vielen Kommunen sind die Haushalte nicht ausgeglichen. Im Rahmen von Haushaltskonsolidierungen mußte schon ein nicht unbeträchtlicher Teil der Leistungen reduziert oder auch eingestellt werden.
Ein Rückzug des Landes aus der Förderung der o.g. Bereiche wäre von den Kommunen nicht mehr durch Einsparungen aufzufangen. Auch Umschichtungen zu Gunsten der Jugendhilfe werden nicht möglich sein. Die Leistungen müßten deutlich eingeschränkt - manche Dienste sicherlich geschlossen werden. Jegliche Fachlichkeit bliebe auf der Strecke - die Jugendhilfe müßte sich auf die Feuerwehrfunktion zurückziehen. Dies darf nicht das familienpolitische Signal des Landes sein.
Auch die Verlagerung der Finanzierung von Unterhaltsvorschußleistungen nach dem UVG auf die Kommunen und die Kürzungen im Sozialbereich, insbesondere bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik, in Höhe von rd. 15 Mio. Euro können von den öffentlichen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege nicht widerspruchslos hingenommen werden, weil auf kommunaler Ebene keine finanziellen Spielräume bestehen, um die zusätzlichen Belastungen auszugleichen.
Wir fordern Sie daher dringend auf, sich weiterhin für eine familienfreundliche Politik einzusetzen, die vorgeschlagenen Kürzungen zu verhindern und sich für eine nachhaltige Sicherung niederschwelliger Hilfsangebote für Familien durch Sicherung der Landesförderung einzusetzen."
Bereits vorab hatte sich der Städte- und Gemeindebund NRW mit einer dezidierten Stellungnahme gegen die beabsichtigten Sparüberlegungen gewandt. Bei Interesse ist die Stellungnahme in der Geschäftsstelle abrufbar.
Az.: III 701