Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 287/2006 vom 18.04.2006

Sportwetten und Schließung von Wettbüros II

Die Geschäftsstelle hat bereits mit Bürgermeister-Newsletter vom 28.03.2006 sowie in einer Mitteilung vom 06.04.2006 (s. dieses Heft) über den Inhalt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettengesetz des Landes Bayern sowie zu den Konsequenzen für die nordrhein-westfälische Rechtslage berichtet. Die Geschäftsstelle hat nunmehr einen Erlass des Innenministeriums vom 31.03.2006 erhalten. Darin bittet das Innenministerium, die derzeit noch ausgesetzten Ordnungsverfügungen zu vollstrecken. Soweit bislang noch keine Verfügung erlassen wurde, bittet das Ministerium um unverzüglichen Erlass der entsprechenden Unterlassungsverfügungen und ggf. parallel strafprozessuale Maßnahmen zu veranlassen. Diese – so wörtlich – Bitte bezieht sich nicht nur auf die Veranstaltung und Vermittlung von, sondern auch auf die Werbung für unzulässige Sportwetten; aufzugreifen seien insbesondere alle Fälle der Banden- und Plakatwerbung.

Der Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranet unter der Rubrik: Fachinfo und Service/Fachgebiet/Recht und Verfassung/Ordnungsrecht/Wettbüros abrufbar.

Az.: I/2 101-23 be/gr

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