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StGB NRW-Mitteilung 537/2011 vom 04.11.2011
Sprach- und Integrationsförderung in Schwerpunkt-Kitas
Das Bundesfamilienministerium hat am 02.11.2011 in Berlin den Startschuss der 2. Welle der Schwerpunkt-Kitas "Sprach- und Integrationsförderung" gegeben. Bis zum Jahr 2014 stellt der Bund rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 4.000 Einrichtungen insbesondere in sozialen Brennpunkten sog. "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" auszubauen. Jede der beteiligten Einrichtungen erhält pro Jahr 25.000 Euro aus Bundesmitteln, um damit eine Halbtagesstelle für zusätzliches, besonders qualifiziertes Fachpersonal zur Sprachförderung speziell von unter 3-Jährigen einzurichten. Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich.
Über 3.000 Einrichtungen haben ihre Arbeit als Schwerpunkt-Kitas bereits im Frühjahr dieses Jahres aufgenommen. Weitere 1.000 Kindertageseinrichtungen können sich bis zum 16. Dezember 2011 unter www.fruehe-chancen.de als "Schwerpunkt-Kita Sprache & Integration" bewerben, um ab dem Frühjahr 2012 in der 2. Welle der Offensive frühe Chancen eine Förderung zu erhalten. Teilnehmer an dem Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- In der Einrichtung müssen auch Kinder unter drei Jahren betreut werden.
- Die Einrichtung wird von mindestens 40 Kindern besucht. Kleinere Einrichtungen können sich zusammenschließen.
- Der Verbund muss mindestens 80 öffentlich geförderte Plätze umfassen.
- Die Einrichtung wird von einer überdurchschnittlichen Zahl von Kindern mit einem potentiell hohen Sprachförderbedarf besucht.
Die eingegangenen Interessenbekundungen werden vom Bund gemeinsam mit den zuständigen Ministerien der Länder nach bundeseinheitlichen und landesspezifischen Kriterien geprüft. Weitere Informationen zum Bundesmodellprogramm können unter www.fruehe-chancen.de abgerufen werden.
Az.: III/2 716