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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 18/2019 vom 07.01.2019
Verlängerung der De-minimis-Regelung für DAWI
Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der De-minimis-Regelung für Dienste von allgemeinem Interesse (DAWI) um zwei Jahre bekanntgegeben. Die DAWI-De-minimis-Verordnung gilt bei kleineren Beihilfen zur Finanzierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand. Eine Förderung kann danach in DAWI-Fällen ohne Kontaktaufnahme mit der Kommission erfolgen, wenn Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 500.000 Euro Förderung erhalten.
Bei der DAWI-De-minimis-Regelung handelt es sich um eine Ausweitung gegenüber der allgemeinen De-minimis-Regel, die bei gewerblichen Förderungen bis zu 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren Anwendung findet und ebenfalls bis 31.12.2020 gilt.
Hintergrundinformationen zur Verlängerung der De-minimis-Regelung sind im Internet unter folgenden Links abrufbar: http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-6726_en.htm
sowie http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/sgei.html .
Az.: 28.2-001/001 we