Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 662/1999 vom 05.10.1999

Staatliche Defizitquote in Deutschland für 1998

Im Rahmen des Europäischen Stabilitätspaktes haben sich die an der Währungsunion teilnehmenden Länder zu einer soliden Haushaltsführung verpflichtet. Indikatoren hierfür sind die sogenannten Maastrichter Kriterien "Schuldenstand" und "Defizit". Danach soll der Schuldenstand in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) 60 % nicht übersteigen, das staatliche Defizit sollte weniger als 3 % des BIP betragen. Die Ermittlung der relevanten Größen "Schuldenstand" und "Defizit" wird nach dem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen – und nicht nach der Finanzstatistik – vorgenommen. Seit April 1999 gelten für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die gleichen verbindlichen Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESGV 1995). Danach beläuft sich das Defizit der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1998 auf 1,7 %. Eine Ermittlung des kommunalen Defizits in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist nicht möglich.

Die Defizitquote – das Staatsdefizit in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen – bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP), wird vom Statistischen Bundesamt aufgrund europäischer Rechtsvorschriften nach zwei Methoden berechnet:

- Nach den neuen, seit April 1999 für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlichen Regeln des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) beläuft sich die Defizitquote für Deutschland 1998 auf 1,7 %.

- Nach dem alten ESVG (2. Auflage) beträgt die staatliche Defizitquote in Deutschland 1998, und zwar nach dem März-Rechenstand, 2,0 %. Laut Ratsverordnung (EG) Nr. 2223/96 (Artikel 8) ist das staatliche Defizit vor dem 1. September 1999 letztmalig nach dem alten ESVG (2. Auflage) an die Kommission der Europäischen Union zu melden.

Die unterschiedlichen Defizitquoten gehen auf unterschiedliche Rechenstände sowie auf Konzeptunterschiede zwischen ESVG 95 und ESVG (2. Auflage) zurück. Für die Berechnung des Staatsdefizits sind folgende Konzeptunterschiede zwischen dem (alten) ESVG (2. Auflage) und dem (neuen) ESVG 1995 von Bedeutung:

- Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zählt nach dem ESVG 1995 nicht mehr zur Sozialversicherung (Sektor Staat), sondern zu den Versicherungsunternehmen.

- Steuern, Zinsausgaben und Zinseinnahmen sind phasenverschoben darzustellen.

- Das Agio/Disagio bei der Ausgabe von Wertpapieren wird nunmehr als Zinsausgabe des Staates berücksichtigt.

In der nachstehenden Übersicht werden die Finanzierungssalden des Staates, das Bruttoinlandsprodukt und die Defizitquote für die Jahre 1995 bis 1998 nach dem ESVG (2. Auflage) sowie die entsprechenden Ergebnisse nach dem ESVG 1995 dargestellt:

Gegenstand der Nachweisung

Einheit

1995 1)

1996

1997

1998

<DIR> <DIR> <DIR>

Ergebnisse nach dem ESVG (2. Auflage) - Rechenstand: März 1999 - </DIR> </DIR> </DIR>

Bruttoinlandsprodukt

Mrd. DM

3 442,80

3 523,50

3 624,00

3 758,10

Finanzierungssaldo des Staates

Mrd. DM

-112,49

-119,10

-96,16

-74,23

Defizitquote

%

3,3

3,4

2,7

2,0

Ergebnisse nach dem ESVG 1995 – Rechenstand: September 1999 -

Bruttoinlandsprodukt

Mrd. DM

3 523,00

3 586,00

3 666,60

3 783,40

Finanzierungssaldo des Staates

Mrd. DM

-111,20

-121,19

-96,51

-64,53

Defizitquote

%

3,2

3,4

2,6

1,7

1) Ohne die in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Vermögenstransfers gebuchten Übernahmen der Schulden der Treuhandanstalt und der Wohnungswirtschaft der ehemaligen DDR.

Der Unterschied der Defizitquoten im Jahr 1998 resultiert überwiegend aus der Einarbeitung neuen statistischen Materials.

Az.: IV-960-00/2

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