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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 538/2015 vom 25.08.2015
Staatlicher Überschuss bundesweit 1. Halbjahr 2015
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erzielte der Staat im ersten Halbjahr 2015 nach vorläufigen Ergebnissen einen Finanzierungsüberschuss von 21,1 Mrd. Euro. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (1.482,5 Mrd. Euro) errechnet sich daraus eine Quote von +1,4 Prozent. Hierbei handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010.
Die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung konnten damit weiter von einer günstigen Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung sowie einer moderaten Ausgabenpolitik profitieren. Von den Ergebnissen für das erste Halbjahr lassen sich allerdings nur begrenzt Rückschlüsse auf das Jahresergebnis ziehen, da der Finanzierungssaldo des Staates in der zweiten Jahreshälfte strukturbedingt regelmäßig niedriger ausfällt.
Nach Staatsebenen unterteilt entfiel die Hälfte des gesamtstaatlichen Überschusses auf den Bund, der im ersten Halbjahr 2015 einen Überschuss von 10,5 Mrd. erzielen konnte. Wesentlichen Einfluss hatten dabei die Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen im Juni 2015, die beim Bund zu einer Sondereinnahme von 4,4 Mrd. Euro (nach Abzug des Länderanteils) geführt hat. Die Länder erzielten einen Überschuss von 2,6 Mrd. Euro.
Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (—0,7 Mrd. Euro) hat sich damit die Situation in den Länderhaushalten in der ersten Jahreshälfte 2015 deutlich verbessert, wobei Sondereinnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen in Höhe von 0,6 Mrd. Euro zuflossen. Der Überschuss der Gemeinden belief sich auf 4,2 Mrd. Euro und die Sozialversicherung hat das erste Halbjahr 2015 mit einem Einnahmenüberschuss von 3,7 Mrd. Euro abgeschlossen. Bei letzterer hat sich das Ergebnis im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (+6,5 Mrd. Euro) jedoch nahezu halbiert.
Die vollständige Pressemitteilung Nr. 306 vom 25.08.2015 kann im Internet unter https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/08/PD15_306_813.html abgerufen werden.
Az.: IV/1 41.12.3