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StGB NRW-Mitteilung 359/2001 vom 20.06.2001
Staatsangehörigkeitsgesetz: Bundesrat zur Einbürgerung von Kindern
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2001 dem vom Bundestag am 6. April 2001 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (vgl. Mitteilungen Nr. 201 vom 05.04.2001) die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sieht vor, die Antragsfrist für die Einbürgerung in Deutschland geborener Kinder nach § 40 b StAG um 2 Jahre bis zum 31.12.2002 zu verlängern und die Gebühr für die Einbürgerung von Kindern von bisher 500 DM generell auf 100 DM abzusenken. Nach Auskunft gegenüber der Hauptgeschäftsstelle des DStGB will die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Daher bleibt das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens abzuwarten.
Quelle: DStGB Aktuell 2001/01 vom 18.05.2001
Az.: I/2 111-01