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StGB NRW-Mitteilung 249/1997 vom 20.05.1997
Staatsprüfung für den gehobenen Dienst 1997
Das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen hat sich entschlossen, das Bekanntgabeverfahren in diesem Jahr dahingehend abzuändern, daß alle Prüflinge, d.h. auch die Prüflinge, die nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden können, einheitlich am 12.08.1997 um 9.00 Uhr in ihrer jeweiligen Fachhochschulabteilung von einem Mitglied der Prüfungskommission informiert werden. In diesem Jahr werden mithin die telefonischen Vorabinformationen an die nicht zur mündlichen Prüfung zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten entfallen. Grund für die Neuregelung sind zahlreiche Beschwerden aus der Vergangenheit, in denen auf die hohe nervliche Belastung der Prüflinge am Tage vor der landesweiten Bekanntgabe der Noten hingewiesen wurde.
Das Landesprüfungsamt verkennt nicht, daß auch die jetzige Regelung mit psychologischen Härten gerade für die Kandidatinnen und Kandidaten verbunden ist, die anläßlich der landesweiten Bekanntgabe in den Fachhochschulabteilungen erfahren, daß die schriftlichen Prüfungsleistungen keine Zulassung zur mündlichen Prüfung ermöglichen. Aus diesem Grunde regt das Landesprüfungsamt an, daß sich am Tage der landesweiten Bekanntgabe Vertreter der einzelnen Ausbildungsleitungen in den betreffenden Fachhochschulabteilungen einfinden, um diesen Kandidatinnen und Kandidaten "vor Ort" für ein erstes Gespräch über den Fortgang der Ausbildung zur Verfügung zu stehen.
Im übrigen beabsichtigt das Landesprüfungsamt, die Frage des zukünftigen Bekanntgabeverfahrens erst dann zu entscheiden, wenn die Erfahrungen mit der diesjährigen Praxis ausgewertet sind.
Az.: 046-11-5 wi/gt