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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 326/2012 vom 21.06.2012
Stabilitätsrat zur Haushaltskonsolidierung
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück. Mit der Einrichtung des Stabilitätsrates wurde der Finanzplanungsrat aufgelöst und seine Aufgaben auf den Stabilitätsrat übertragen. Der Stabilitätsrat überwacht gemäß Artikel 109a Grundgesetz regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder. Anlässlich seiner 5. Sitzung am 24. Mai 2012 hat der Stabilitätsrat bekräftigt, dass auch bei anhaltend positiver Entwicklung der Steuereinnahmen eine hohe Ausgabendisziplin gewahrt werden muss, um den eingeschlagenen Konsolidierungskurs weiter fortzuführen.
Die entsprechende Pressemitteilung des Stabilitätsrates ist nachstehend im Wortlaut wiedergegeben:
„Der Stabilitätsrat ist am 24. Mai 2012 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz sowie des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble zu seiner fünften Sitzung in Berlin zusammengetreten.
Bund, Länder und Gemeinden konnten die Neuverschuldung im vergangenen Jahr deutlich zurückführen. Der Stabilitätsrat bekräftigt, dass auch bei anhaltend positiver Entwicklung der Steuereinnahmen eine hohe Ausgabendisziplin gewahrt werden muss, um den eingeschlagenen Konsolidierungskurs weiter fortzuführen.
Die Bewältigung der Staatsschuldenkrise erfordert eine verstärkte Haushaltsdisziplin in ganz Europa. Der Stabilitätsrat sieht im Fiskalvertrag einen wesentlichen Baustein, um die Zielsetzung einer Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zu einer fiskalpolitischen Stabilitätsunion dauerhaft zu verwirklichen. Mit den verfassungsrechtlich verankerten Schuldenregeln und der begleitenden Einrichtung des Stabilitätsrates bestehen in Deutschland bereits umfassende institutionelle und rechtliche Regelungen, die die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern sichern. Gleichzeitig ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung durch gezielte und strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein haben über den Stand der Umsetzung ihrer Sanierungsprogramme für die Jahre 2012 bis 2016 berichtet. Im Mittelpunkt der Sanierungsverfahren stehen Abbauschritte für die jährliche Nettokreditaufnahme sowie konkrete Maßnahmen zur dauerhaften Haushaltssanierung. Der Stabilitätsrat hat die Sanierungsberichte zur Kenntnis genommen und die konsequente Umsetzung der Maßnahmen empfohlen.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten im Übergangszeitraum bis 2020 finanzielle Unterstützung von Bund und der Ländergemeinschaft zur Einhaltung der Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat hat erstmals den Defizitabbau auf Grundlage der vorgelegten Konsolidierungsberichte überprüft und festgestellt, dass die fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen im Jahr 2011 nachgekommen sind.“
Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.
Az.: IV/1 902-05