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StGB NRW-Mitteilung 329/2017 vom 23.05.2017
Stadt Altena erhält Nationalen Integrationspreis
Die Stadt Altena und ihre Bürgerinnen und Bürger haben den 2017 erstmals vergebenen Nationalen Integrationspreis erhalten. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überreichte Bürgermeister Dr. Andreas Hollstein und seiner Delegation den Preis im Rahmen einer offiziellen Verleihung in Berlin. Das in der Stadt Altena gewählte und bereits gelebte Leitbild „Vom Flüchtling zum Altenaer Mitbürger“ wurde als beispielgebend für eine schnelle und nachhaltige Integration von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft vor Ort herausgehoben.
Die Stadt bündele mit ihrem Leitbild „Vom Flüchtling zum Altenaer Mitbürger“ vorbildlich verschiedene Instrumente zur Integration von Flüchtlingen. Gemeinsam nahmen Bürgermeister Dr. Hollstein und 30 Altenaerinnen und Altenaer, die ehrenamtlich in Sprachkursen, der Politik, im Stellwerk und als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Altena intensiv am Thema gearbeitet haben, die Auszeichnung der Bundeskanzlerin entgegen.
Der Nationale Integrationspreis der Bundeskanzlerin wurde im Mai 2016 auf der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg von der Bundesregierung ins Leben gerufen. 33 vorschlagsberechtigte Organisationen können einer Jury unter dem Vorsitzenden Frank-Jürgen Weise in jedem Jahr jeweils einen Vorschlag vorlegen. Das Engagement des Preisträgers sollte möglichst nachhaltig, übertragbar und innovativ sein. Wichtig war auch, welchen Wirkungsgrad es entfaltet. Der DStGB ist unter den vorschlagsberechtigten Institutionen und hat die Stadt Altena für den ersten Integrationspreis 2017 vorgeschlagen.
Die Jury des Nationalen Integrationspreises besteht derzeit aus dem Vorsitzenden Dr. h.c. Frank-Jürgen Weise, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit und ehemaligem Chef des BAMF, den Wissenschaftlern Prof. Dr. Naika Foroutan und Prof. Ahmad Mansour, dem Schauspieler Elyas M’Barek und der ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeisterin Dr. h.c. Petra Roth. Der Preis kann an Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen oder Kommunen verliehen werden. So soll einmal im Jahr die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein erfolgreiches Projekt, eine beispielgebende Initiative oder ein beeindruckendes Engagement im Bereich der Integration von Zuwanderern gelenkt werden und zum Nachahmen anregen. (Quelle: DStGB Aktuell 2017 vom 19.05.2017)
Az.: 16.0.10