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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 778/1999 vom 05.11.1999
Städte und Gemeinden ohne Kanalanschlußbeiträge
In den Mitteilungen vom 05.08.1999 (Nr. 521, S. 256) und 5.10.1999 (Nr. 693, S. 335) hatte die Geschäftsstelle abgefragt, welche Mitgliedsstädte und -gemeinden keine Kanalanschlußbeiträge erheben. Nach Abschluß der Umfrage können nunmehr folgende Städte und Gemeinden benannt werden, in denen keine Kanalanschlußbeiträge erhoben werden:
Stadt Baesweiler
Stadt Datteln
Stadt Dorsten
Gemeinde Elsdorf
Stadt Hattingen
Stadt Herzogenrath
Stadt Hilchenbach
Stadt Lippstadt
Stadt Menden
Stadt Schwelm
Stadt Schwerte
Stadt Stolberg
Stadt Waltrop
Stadt Wickede (Ruhr)
Az.: II/2 24-21-1