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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 795/2016 vom 28.11.2016
Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün"
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10. 11.2016 beschlossen, im Rahmen der Städtebauförderung ein neues Programm „Zukunft Stadtgrün“ aufzulegen. Stadtgrün-Projekte konnten bisher ausschließlich über die allgemeinen Programmteile der Städtebauförderung finanziert werden.
Für den neuen Programmbereich „Zukunft Stadtgrün“ sollen nun zusätzlich 2,5 Millionen Euro im nächsten Jahr und ab 2018 jährlich 47,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Mit dem Programm soll eine Steigerung der freiräumlichen Attraktivität in Städten und Gemeinden erreicht sowie nachhaltige Beiträge zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels und zur Verbesserung des Energiehaushaltes geleistet werden.
Das neue Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ ist ein wichtiger Baustein für die moderne Stadtentwicklung in Deutschland. Mit der Etablierung dieses Programms soll gezielt die Attraktivität öffentlicher Räume in Städten und Gemeinden gesteigert werden. Es soll Projekte initiieren, bei denen die Stadtbegrünung im Mittelpunkt steht.
Neue Parks, kleinteilige Grünflächen, die Renaturierung von Wasserläufen oder die Herrichtung von Uferzonen sind wichtige Maßnahmen für die Aufwertung öffentlicher Räume. Die geförderten Maßnahmen sollen die Lebensqualität in Stadt und Land erhöhen.
Az.: 20.2.2-002/012 gr