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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 483/2023 vom 07.07.2023
Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 im Ministerialblatt veröffentlicht
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023), mit der die Förderverfahren in der Städtebauförderung vereinfacht und flexibler gestaltet werden sollen, ist im Ministerialblatt veröffentlicht worden (MBl. NRW. S. 656).
Über die maßgeblichen Änderungen hat die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nr. 178/2023 vom 13.06.2023 berichtet.
Die für die Anwendung der neuen Förderrichtlinie erstellte FAQ-Sammlung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) ist unter https://staedtebaufoerderung.nrw/ abrufbar und soll bis zum August insbesondere unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung des MHKBD am 20.06.2023 gestellten Fragen erweitert werden. Auf dieser Website sind auch die Präsentationen zur Informationsveranstaltung sowie die Richtlinie mit den Mustern für das Förderverfahren abrufbar.
Nach den Sommerferien finden, wie seitens des MHKBD angekündigt, weitere Informationsveranstaltungen bei den Bezirksregierungen statt, für die Einladungen von den Bezirksregierungen versendet werden:
Bezirksregierung Arnsberg: 9. August 2023
Bezirksregierung Detmold: 10. August 2023
Bezirksregierung Köln: 16. August 2023
Bezirksregierung Düsseldorf: 17. August 2023
Bezirksregierung Münster: 18. August 2023
Das Fristende für die Einreichung von Förderanträgen in diesem Jahr ist wegen der erstmaligen Anwendung der neuen Fördersystematik auf Betreiben der kommunalen Spitzenverbände hin vom 30. September 2023 auf den 31. Oktober 2023 gelegt worden.
Az.: 20.2.2-001/004 ste