Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 610/2021 vom 13.10.2021

Städtebauförderung der KfW

Die KfW hat ihre BEG-Richtlinien angepasst und Änderungen an ihren Programmen zur energetischen Stadtsanierung vorgenommen, die vor allem die Berechnung der CO2-Einsparung betreffen.

Mit der KfW-Information für öffentliche Einrichtungen 07/2021 hat die KfW am 6. Oktober 2021 über Änderungen in ihren Programmen im Bereich kommunale und soziale Infrastruktur informiert. Neben dem Start des neuen Förderkredits für Investitionen in nachhaltige Mobilität zum 1. November gab es Anpassungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie bei den Programmen zur energetischen Stadtsanierung.

BEG-Anpassungen

Aktualisiert wurden die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der technischen Mindestanforderungen. Die überarbeiteten Richtlinien treten zum 21. Oktober 2021 in Kraft. Die wesentlichen Anpassungen betreffen:

  • Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG)
  • Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
  • Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
  • Förderung Gebäudenetz (BEG EM)
  • Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM)
  • Veräußerung eines geförderten Gebäudes bzw. einer geförderten Wohneinheit (BEG NWG, BEG WG, BEG EM)
  • Ergänzung zu In-Sich-Geschäften

Weiter wurden ausgehend von den ersten Anwendungserfahrungen wesentliche Auslegungen zur BEG verbindlich in die Merkblätter und Infoblätter zur Antragstellung aufgenommen. Exemplarisch genannt seien hier die Themen Eigenleistung und Vorhabensbeginn.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden sich umfassende FAQs zu den BEG. Gesondert berücksichtigt werden dabei auch die Ausnahmeregelungen für Hochwasserbetroffene.

Energetische Stadtsanierung

Die Änderungen bei den Programmen „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ (432) und „IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (201) beziehen sich vor allem auf die Berechnung der CO2-Einsparung und der Bereitstellung entsprechender Formulare.

Weitere Informationen finden sich unter:

• KfW-Information für öffentliche Einrichtungen07/2021: http://nlread.kfw.de

• FAQ-BEG: www.deutschland-machts-effizient.de

• KfW-Programm 432: https://www.kfw.de/432

• KfW-Programm 201: https://www.kfw.de/201

Az.: 20.2.6-004/001 gr

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