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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 371/2017 vom 11.05.2017
Städtebaurechtsnovelle ab 13. Mai 2017 in Kraft
Die BauGB-Novelle und damit das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt“ wird am 12.05.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 25, S. 1057 ff.) bekannt gemacht. Es tritt damit einen Tag später, also am Samstag, 13.05.2017, in Kraft. Das Bundesgesetzblatt ist unter https://www.bundesanzeiger.de/redirects/live/bundesgesetzblatt.html abrufbar.
Die planungsrechtlichen Neuerungen können damit von den Städten und Gemeinden ab dem Inkrafttreten angewendet werden. Hinsichtlich der neuen Vorgabe des § 4a Abs. 4 BauGB, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich zum Einstellen auf der Website der Gemeinde auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen, bleibt die Umsetzung durch das Land NRW abzuwarten.
Von dem Inkrafttreten der Städtebaurechtsnovelle zu unterscheiden ist die in Art. 4 des Gesetzes vorgesehene Neubekanntmachung des Wortlauts des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung in der ab 01.10.2017 geltenden Fassung. Letztere hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Änderungen, sondern soll lediglich den durch zahlreiche Änderungsgesetze veränderten Wortlaut noch einmal im Volltext bekannt machen, was zu Vereinfachungen (z.B. bei Bezugnahmen auf die Gesetze) führt.
Az.: 20.1.1.1-003/005