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StGB NRW-Mitteilung 656/2001 vom 05.11.2001
Städtepartnerschaftsfonds 2002
In der Europäischen Kommission werden gegenwärtig die Regularien und Fristbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln aus dem Städtepartnerschaftsfonds der EU für das Jahr 2002 festgelegt.
Eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Kürzung des jährlichen Etats von 10 Mio. für den europäischen Städtepartnerschaftsfonds auf 7 Mio. wurde im Parlament abgelehnt. Dort gibt es zwischenzeitlich sogar ein Votum des für den Städtepartnerschaftsfonds zuständigen Ausschusses für Kultur und Bildung, der eine Anhebung des Städtepartnerschaftsfonds von 10 Mio. auf 12 Mio. vorschlägt. Hiergegen steht allerdings das Votum des EP-Haushaltsausschusses, der für die Beibehaltung von 10 Mio. an jährlichen Mitteln plädiert.
In diesem wie auch in den vergangenen Jahren hatte es Kritik an der administrativen Handhabung des EU-Städtepartnerschaftsfonds gegeben. Auch für die Gewährung von relativ kleinen Fördermittelsummen sind von den antragstellenden Städten und Gemeinden relativ umfangreiche administrative Vorgaben einzuhalten. Die Europäische Kommission hat zu diesem Zweck eine Anhörung in Brüssel durchgeführt, in der diese Kritikpunkte formuliert wurden. Die Europäische Kommission zeigt möchte Entgegenkommen zeigen und im Jahr 2002 einige Änderungen vornehmen, um den Zugang zu den Fördermitteln des Städtepartnerschaftsfonds zu erleichtern und zu verbessern.
Im Gegensatz zur bisherigen Handhabung soll es im Wesentlichen folgende Änderungen geben:
1. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren soll für die Gewährung kleinerer Fördermittelbeträge vereinfacht werden.
2. Für das Jahr 2001 wurden drei so genannte Tranchen festgelegt, mit drei festen *Antragsfristen. Im Jahr 2002 soll es fünf Tranchen geben mit folgenden Terminen:
Antragstermin 16. November 2001
Für Veranstaltungen im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. März 2002
Antragstermin 01. Februar 2002
Für Veranstaltungen im Zeitraum 01. April bis 31. Mai 2002.
Antragstermin 01. April 2002
Für Veranstaltungen im Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2002.
Antragstermin 31. Mai 2002
Für Veranstaltungen im Zeitraum 01. August bis 31. Oktober 2002.
Antragstermin 30. August 2002
Für Veranstaltungen im Zeitraum 01. November bis 31. Dezember 2002.
Städte und Gemeinden, die einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Städtepartnerschaftsfonds der EU stellen möchten, sollten diese festen Fördertermine bereits jetzt für ihre Planungen vorsehen. Die Einhaltung der Antragstermine ist zwingend vorgeschrieben.
Durch die Festlegung von fünf anstatt drei Antragstranchen wird eine Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2002 flexibler möglich sein, wie im Jahr 2001.
3. Der offizielle Förderaufruf im Amtsblatt der EG wird voraussichtlich Mitte Oktober 2002 erfolgen. Wir werden hierüber dann unmittelbar berichten. Gegenüber den Vorgaben im Jahr 2001 wird es neue Antragsformulare geben, die wir ebenfalls zur Verfügung stellen werden.
4. Die Europäische Kommission wird einen Leitfaden für Antragsteller erarbeiten, den wir nach dessen Veröffentlichung ebenfalls zur Verfügung stellen werden.
5. Sämtliche Unterlagen werden auch im Internet der Europäischen Kommission verfügbar gemacht werden.
Quelle: DStGB Aktuell vom 04. Oktober 2001
Az.: I 05-14