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StGB NRW-Mitteilung 582/1999 vom 05.09.1999
Stärkere Rolle der Kommunalstatistik gefordert
Bei der Übergabe der Vorschläge und Forderungen des Statistischen Beirats zur Verschlankung der Statistik an die Bundesregierung (s. DStGB-Aktuell 2399-01) haben die Kommunalen Spitzenverbände eine stärkere Rolle der Kommunalstatistik im Rahmen der amtlichen Statistik gefordert. Die Bundesregierung hat eine Prüfung zugesagt.
Bei dem Gespräch am 11.8. im BMI mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Körper hat Beigeordneter Schöneich, DST, die Bundesvereinigung vertreten und hervorgehoben, daß sich die Städte, Gemeinden und Landkreise in ein leistungsfähiges System der amtlichen Statistik einbringen wollen und müssen. Dies zeichne sich auch bei dem geplanten Methodenwechsel ab, der uns die stärkere Nutzung von Verwaltungsregistern bringen wird, wobei insbesondere die kommunalen Melderegister gefragt sein werden. Es könne aber nicht nur darum gehen, daß sich die kommunale Seite auf eine Geberrolle beschränke, sondern "wer gibt, der wolle auch nehmen". Es sei also erforderlich, auch den kommunalen Informationsbedürfnissen stärker Rechnung zu tragen, d.h. wir wollen auch von den Erkenntnissen der verbesserten amtlichen Statistik profitieren. So gesehen sei der § 16 Abs.5 des Bundesstatistikgesetzes ein Anachronismus. Diese einengende und stark formalisierte gesetzliche Regelung gewähre uns nur "Einzelangaben" und dies auch nur nach Überwindung zahlreicher formaler Hürden. All diese Vorbehalte müßten abgebaut werden. Ein praktisches Beispiel sei die Schwierigkeit, an die Ergebnisse des Unternehmensregisters heranzukommen. Fazit: Wir wollen als Kommunen Partner bzw. gleichberechtigter Teil der amtlichen Statistik sein und nicht die "Stiefkinder" des Systems. Von daher sei es eine dringende Forderung der kommunalen Seite, in der erwähnten gesetzlichen Bestimmung die Rolle der Kommunen neu zu definieren und uns einen freien Zugang zu den Ergebnissen der amtlichen Statistik zu geben.
Herr Parl.Staatssekretär Körper hat zugesagt, unsere Forderung zu prüfen. Er wies darauf hin, daß vor allem bei der Vorbereitung eines "Testgesetzes" zum Zensus 200X über die verständliche Forderung der kommunalen Seite nachgedacht werden müsse, Geber und Nehmer sein zu wollen
Quelle: DStGB Aktuell 3399-01
Az.: I/2 050-16