Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 689/2013 vom 23.09.2013

Stärkung des Energie- und Klimafonds

Der „Energie- und Klimafonds“ soll nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes einen jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhalten, „um die Finanzierung der Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende zu sichern“. Dies schreibt die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (17/14664). Grund für die Maßnahme sind gesunkene Einnahmen aus der Versteigerung von Kohlendioxid-Zertifikaten.

Aus dem „Energie- und Klimafonds“ werden auch Vorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie wie die Energetische Gebäudesanierung / Stadtsanierung und Mini-KWK-Programme gefördert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist online abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714664.pdf.

Aus kommunaler Sicht ist eine Stärkung der Einnahmenseite beim Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ zu begrüßen. Für die vielfältigen bewährten Projekte in den Städten und Gemeinden zum Klimaschutz und im Rahmen der Energiewende als Gemeinschaftsprojekt ist eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Programme essentiell. Nur so kann der bewährte kommunale Umwelt- und Klimaschutz vor Ort dauerhaft sichergestellt und weitergeführt werden.

Az.: II/3 811-00/8

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